Meeresschutz – Worum geht es?

Kurzinfo
Das Wattenmeer in Niedersachsen im Sonnenuntergang.

Meere enthalten 97 Prozent der Weltwasservorkommen. Sie sind reich an biologischer Vielfalt, liefern Rohstoffe, Nahrungsmittel sowie Wirkstoffe für Arzneimittel. Sie halten Energievorräte bereit, dienen als Verkehrswege und bieten wertvollen Erholungsraum. Kurz: Meere besitzen einen immensen – sozialen, ökologischen und auch wirtschaftlichen – Wert. Sie werden vom Menschen intensiv genutzt, aber häufig nur unzureichend geschützt. Ein eindrücklicher Beweis: die Havarie der Mumbai Maersk 2022. Nicht nur riskante Ölfördermethoden gefährden die Meeresumwelt, sondern auch anderen menschliche Eingriffe (zum Beispiel: Tiefseebodenbergbau, Windenergieanlagen, Brücken et cetera), die Schifffahrt, Überfischung, der Klimawandel, der Eintrag von Nährstoffen und schwer abbaubaren Substanzen oder Kohlendioxid aus der Luft, das die Meere sauer macht. Es geht darum, das Ökosystem Meer zu schützen und gleichzeitig das Potenzial für seine umwelt- und naturverträgliche Nutzung und den möglichen Beitrag zur Abfederung der Klimakrise zu sichern. Dies gilt weltweit wie auch besonders für unsere "Hausmeere", die Nordsee mit dem ökologisch besonders wertvollen Weltnaturerbe Wattenmeer und die Ostsee mit ihren sensiblen Boddengewässern.

Meeresschutz ist eines der Schwerpunktthemen des BMUV in dieser Legislaturperiode. Meeresschutz umfasst den Meeresumweltschutz (zum Beispiel weniger Plastikmülleintrag) sowie den Meeresnaturschutz (zum Beispiel Schutz von marinen Pflanzen und Tieren durch effektive Meeresschutzgebiete). Das BMUV hat zur Stärkung des Themas eine neue Unterabteilung (im Aufbau) eingerichtet und die Bundesregierung hat auf Vorschlag des BMUV erstmals einen Meeresschutzbeauftragten (Herr Unterabteilungsleiter Sebastian Unger) ernannt.

Ziele

Meere durch mehr und gut gemanagte Schutzgebiete effektiv schützen

Die Bundesregierung unterstützt das Ziel, 30 Prozent der Weltmeere bis 2030 unter Schutz zu stellen. In der deutschen Nord- und Ostsee sind bereits circa 45 Prozent der Fläche unter Naturschutz. Darüber hinaus werden wir 10 Prozent der AWZ gemäß der EU-Biodiversitätsstrategie streng schützen und dort Zonen frei von schädlicher Nutzung ausweisen. Die Gebietsmanagementpläne für die Schutzgebiete in der "Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ)" von Nord- und Ostsee enthalten Maßnahmen, die in den nächsten Jahren für einen effektiven Schutz der Meeresnatur umgesetzt werden.

Die Bundesregierung engagiert sich international für ein Abkommen zum Schutz der Biodiversität auf der Hohen See ("BBNJ-Abkommen" – BBNJ: Biodiversity Beyond National Jurisdiction). Ein gemeinsames internationales Abkommen unter dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen soll unter anderem die Ausweisung und das Management von Schutzgebieten auf der hohen See, sowie Mindestanforderungen an die Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen vor bestimmten menschlichen Eingriffen in marine Ökosysteme regeln. Deutschland macht sich innerhalb der Europäischen Union für die Verhandlungen stark, um schnell und effektiv Regelungen zum Schutz der Biodiversität auf der hohen See zu schaffen und damit auch dem 30 Prozent Schutzgebietsziel bis 2030 näher zu kommen.

Ein wichtiges Ziel der Bundesregierung ist die Ausweisung von Schutzgebieten in der Antarktis im Rahmen der Kommission zur Erhaltung der lebenden Meeresschätze der Antarktis (CCAMLR). Hier hat die Bundesregierung das Weddellmeer als Schutzgebiet vorgeschlagen – es ist eine der letzten nahezu unberührten Regionen der Antarktis.

Internationale Ebene

UN-Nachhaltigkeitsziel 14 "Leben unter Wasser" / "Übereinkommen über die biologische Vielfalt" (CBD)

Die Weltgemeinschaft hat sich mit den UN-Nachhaltigkeitszielen umfassende Entwicklungsziele gegeben. Ziel 14 (SDG 14) "Leben unter Wasser" definiert das Ziel, die Ozeane, Meere, und marinen Ressourcen zu schützen und nachhaltig zu nutzen. Um dies zu erreichen engagiert sich die Bundesregierung bei internationalen Konferenzen und Initiativen für gemeinsame Standards und ambitionierte Regelungen.

Das UN-Übereinkommen über die biologische Vielfalt (CBD: Convention on Biological Diversity) als internationales Schlüsselabkommen für den Schutz und die nachhaltige Nutzung der Biodiversität weltweit ist auch für den Meeresnaturschutz von zentraler Bedeutung. Im Rahmen der CBD wurden in den letzten Jahren auch mit maßgeblicher Unterstützung der Bundesregierung in zahlreichen Meeren ökologisch wertvolle Meeresgebiete identifiziert und in einer öffentlich zugänglichen Datenbank dokumentiert.

Weltnaturerbe Wattenmeer schützen und stärken

Die Bundesregierung engagiert sich seit über 40 Jahren in der "Trilateralen Wattenmeerzusammenarbeit" (TWSC) für den Erhalt des 2009 in die Liste der UNESCO-Weltnaturerbe eingeschriebenen Wattenmeeres. Gemeinsam mit Dänemark und den Niederlanden sowie den Küstenbundesländern initiiert und koordiniert das BMUV zahlreiche Maßnahmen und Regelungen zum Schutz des weltweit einzigartigen Ökosystems.

Meere an die Klimakrise anpassen und naturbasierte Lösungen für natürlichen Klimaschutz entwickeln

Zunehmende Bedeutung bekommen die Meere im Zusammenhang mit der Klimakrise. Die Artenvielfalt und Lebensräume leiden unter den steigenden Temperaturen und den daraus resultierenden, sinkenden Sauerstoffgehalten, sowie der zunehmenden Versauerung. Andererseits bieten funktionierende Meeresökosysteme die Möglichkeit, Kohlenstoff zu binden und zur Abfederung der Klimakrise beizutragen. Die Bundesregierung will mit dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) naturbasierte Lösungen zum Schutz vor der Klimakrise fördern.

Meere umwelt- und naturverträglicher nutzen

Angesichts der weiter steigenden Übernutzung der Meere setzt sich die Bundesregierung für eine Reduzierung negativer Auswirkungen menschlicher Eingriffe im Meeresbereich sowie die naturverträgliche Nutzung der Meere ein, so zum Beispiel durch effektiv gemanagte Meeresschutzgebieten als Ruhe- und Rückzugsräume für geschützte Arten.

Die Europäische Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) aus dem Jahr 2008 forderte bis 2020 einen guten Umweltzustand der Meere, das heißt für Deutschland einen guten Zustand. unserer Meere, der Nord- und Ostsee. Konkret bedeutet das unter anderem:

  • Die biologische Vielfalt soll erhalten werden.
  • Die vom Menschen verursachte Überdüngung (Eutrophierung) soll auf ein Minimum reduziert werden.
  • Aus den Konzentrationen an Schadstoffen soll sich keine Verschmutzungswirkung ergeben.
  • Die Eigenschaften und Mengen der Abfälle im Meer sollen keine schädlichen Auswirkungen auf die Küsten- und Meeresumwelt haben.
  • Die Einleitung von Energie, einschließlich Unterwasserlärm, soll sich in einem Rahmen bewegen, der sich nicht nachteilig auf die Meeresumwelt auswirkt.

Politik der Bundesregierung

Integrierter Ansatz in der Umweltpolitik

Aufbauend auf dem Ökosystemansatz der UN-Biodiversitätskonvention verfolgt die Bundesregierung einen integrierten Ansatz zum Meeresschutz: Aspekte des Meeresumwelt- und Meeresnaturschutzes sollen in allen relevanten Politikbereichen integriert werden. Dazu gehören insbesondere die Fischerei-, Landwirtschafts-, Verkehrs- und Chemikalienpolitik. Der neue Meeresbeauftragte der Bundesregierung wird künftig die meerespolitisch relevanten Prozesse innerhalb der Bundesregierung zusammenführen.

Nationale Strategie für die umwelt- und naturverträgliche Nutzung und den Schutz der Meere

Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag das Ziel gesetzt, eine Meeresstrategie zu entwickeln. In dieser Strategie sollen einheitliche Leitlinien zum Meeresschutz festgelegt werden.

Gleichgewicht zwischen Ökologie, Ökonomie und sozialen Gesichtspunkten

Die Politik der Bundesregierung sucht ein Gleichgewicht zwischen Ökologie, Ökonomie und sozialen Gesichtspunkten zu finden. Denn Deutschland schöpft einen beträchtlichen Teil seiner Wirtschaftskraft aus der Nutzung der Weltmeere. Der maritime Sektor bietet große Potenziale für Wirtschaft und Beschäftigung. Gerade bei der wirtschaftlichen Nutzung der Meere sind ein effektiver Schutz der Meeresnatur und die Bedeutung der ökologischen Aspekte zu beachten.

Maßgeblicher deutscher Einfluss in europäischer Meeresschutzpolitik

Deutschland engagiert sich intensiv für grenzüberschreitende und internationale Lösungen im Meeresschutz. Es beeinflusste maßgeblich die Gestaltung der Europäischen Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie und ist Mitglied der beiden Regionalkooperationen zum Schutz des Nordostatlantiks (OSPAR) und der Ostsee (HELCOM) sowie der Trilateralen Wattenmeerzusammenarbeit (TWSC). So trug Deutschland auch erheblich zur Formulierung des HELCOM-Ostseeaktionsplans (BSAP) bei, der die vier Hauptgefahren für eine gesunde Meeresumwelt der Ostsee adressiert: Überdüngung, Verlust der biologischen Vielfalt, Einleitung gefährlicher Stoffe sowie Folgen maritimer Aktivitäten.

  • OSPAR – Kommission (Nordsee, Nordostatlantik)
  • OSPAR – Meereschutz im Nordseegebiet
  • HELCOM – Meeresschutz im Ostseegebiet
  • TWSC – Trilaterale Zusammenarbeit zum Schutz des Wattenmeeres

Der Arbeit der Regionalkooperationen misst Deutschland große Bedeutung bei. Die Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie fordert unter anderem ausdrücklich die Einbindung dieser bestehenden Strukturen, um die dort vorhandene langjährige Expertise aktiv in die Umsetzung der Richtlinie einzubringen. Ergänzend findet eine konstruktive Zusammenarbeit bei der Agenda 21 für den Ostseeraum (BALTIC 21) statt.

Stand: 24.10.2022

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