UN-Hochseeschutzabkommen

Das erste UN-Abkommen für den globalen Meeresnaturschutz

Seit Juni 2023 hat die Welt das erste UN-Hochseeschutzabkommen. Der Vertrag ist ein historischer Durchbruch für den globalen Schutz und für eine nachhaltige Nutzung der Meeresbiodiversität – also der Arten, ihrer natürlichen Lebensräume und deren genetischer Vielfalt – auf Hoher See, das heißt der Weltmeere außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse (engl. biodiversity beyond national jurisdiction, BBNJ).

Im Frühjahr 2023 konnte sich die Staatengemeinschaft in New York im UN-Hauptquartier nach langem Ringen – die offiziellen Verhandlungen liefen seit 20218 – auf ein Abkommen einigen, im Juni 2023 wurde es formal angenommen. Obwohl die Positionen der über 160 Staaten bei diesem Treffen zum Teil zunächst weit auseinanderlagen, konnte die Einigung erzielt werden. Dass am Ende des zähen Ringens der historische Erfolg stand, war auch das Verdienst Deutschlands und der EU, die lange für das erste umfassende UN-Hochseeschutzabkommen (BBNJ-Abkommen) gekämpft und verhandelt haben.

Seit Abschluss der Verhandlungen ist das BMUV federführend für die Umsetzung des Abkommens verantwortlich.

Deutschland hat das UN-Hochseeschutzabkommen als einer der ersten Staaten im September 2024 in New York unterzeichnet.

Hintergrund

Was regelt das UN-Hochseeschutzabkommen?

Mit dem neuen UN-Hochseeschutzabkommen werden erstmals allgemeine Natur- und Umweltschutzregeln unter dem UN-Seerechtsübereinkommen (SRÜ; engl. UNCLOS) ausgestaltet. Bisher regelt vor allem UNCLOS die wirtschaftlichen menschlichen Aktivitäten auf Hoher See (Schifffahrt, Forschung).

Das UN-Hochseeschutzabkommen stellt Regeln für folgende Bereiche auf:

  • Einrichten von Meeresschutzgebieten mit effektiven Schutzmaßnahmen.
  • Verbindliche Umweltverträglichkeitsprüfungen von menschlichen Aktivitäten, die einen wesentlichen Einfluss auf die Meeresumwelt der Hohen See haben.
  • Regeln zum Umgang mit genetischen Ressourcen mariner Tiere und Pflanzen der Hohen See und der Aufteilung der Vorteile durch die Nutzung
  • Die Unterstützung zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung der Biodiversität für ärmere Länder des globalen Südens durch Kapazitätsaufbau und Zurverfügungstellen von geeigneten Technologien.

Für den Natur- und Umweltschutz besonders wichtig sind dabei die Meeresschutzgebiete und die Umweltprüfungen.

Was sind die nächsten Schritte?

Sobald 60 Staaten das Abkommen ratifiziert haben, tritt es 120 Tage später in Kraft. Für Deutschland hat die frühzeitige Ratifizierung eine hohe Priorität. Ratifizierung bedeutet in der Regel, das – wie in Deutschland oder der EU – die nationalen Parlamente den Beitritt und die Umsetzung des Abkommens bestätigen. In Deutschland ist dafür ein eigenes Gesetz notwendig. Ziel ist es, das UN-Hochseeschutzabkommen bis zur nächsten UN-Ozeankonferenz im Juni 2025 in Frankreich zeitgleich mit der EU und den anderen Europäischen Mitgliedstaaten zu ratifizieren.

Das UN-Hochseeschutzabkommen wird in der EU auf zwei Ebenen umgesetzt: einerseits auf Ebene der EU und andererseits durch die Mitgliedstaaten. Die formalen Voraussetzungen für die Ratifizierung durch die EU hat das EU-Parlament mit einer Zustimmung zu einer entsprechenden Entscheidung des Rates der Mitgliedstaaten der EU geschaffen. Für die innerstaatliche Ratifizierung in Deutschland müssen die notwendigen Umsetzungsgesetze im Parlament angenommen werden. Somit wird gewährleistet, dass Deutschland zum Zeitpunkt des Beitritts die völkerrechtlichen Verpflichtungen aus dem Abkommen erfüllen kann.

Die erste Vertragsstaatenkonferenz ("Conference of Parties / COP") unter dem UN-Hochseeschutzabkommen wird spätestens ein Jahr nach Inkrafttreten des Abkommens stattfinden. Um die erste Vertragsstaatenkonferenz vorzubereiten, wird im April 2025 und im August 2025 in New York eine sogenannte Vorbereitungskommission stattfinden. Dort sollen die wichtigsten Entscheidungen vorbereitet werden, damit das Abkommen zügig mit der ersten COP umsetzbar ist. Daher werden bei der Vorbereitungskommission vor allem Fragen zur Einrichtung der Institutionen, wie zum Beispiel dem wissenschaftlich-technischen Organ unter dem UN-Hochseeschutzabkommen, besprochen werden.

Stand: 30.08.2024

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