Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen

Multilaterale Vereinbarungen | SRÜ

Das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen wurde am 10. Dezember 1982 unterzeichnet und ist am 16. November 1994 in Kraft getreten. Das Übereinkommen trifft Regelungen über folgende Bereiche des Seevölkerrechts zur Abgrenzung der verschiedenen Meereszonen, zur Nutzung dieser Gebiete, zum Schutz der Meeresumwelt, zur Regulierung des Meeresbodenbergbaus und zur Streitbeilegung.

Aktualisierungsdatum: 01.12.2009
https://www.bmuv.de/GE681

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