Nach Bewertungen der Weltnaturschutzunion (IUCN) gelten derzeit 44.000 Arten weltweit als vom Aussterben bedroht. Schätzungen zufolge liegt die Zahl der bedrohten Arten sogar bei einer Million. Erfahren Sie, durch welche Maßnahmen und Verhaltensweisen der Artenschwund gestoppt und die Vielfalt an Pflanzen und Tieren und deren Lebensräume bewahrt werden können.
Um den Artenreichtum in der Ostvorpommerschen Küstenlandschaft zu erhalten und zu stärken, werden bis 2030 Fließgewässer renaturiert, Moore ökologisch aufgewertet und die Akteure vor Ort miteinander vernetzt.
Mit der Verabschiedung der Beschlüsse zur Umsetzung des Globalen Biodiversitätsrahmens von Kunming-Montreal und der internationalen Biodiversitätsfinanzierung konnte die CBD COP 16 in Rom erfolgreich abgeschlossen werden.
Ein Hemmschuh für die Elektrifizierung des Schienennetzes ist die deutschlandweit sehr unterschiedliche Anwendung des Artenschutzrechts, insbesondere mit Blick auf den Vogelschutz.
Der nationale Bericht zum Schutz, zur Wiederherstellung und zur nachhaltigen Nutzung von Feuchtgebieten dokumentiert erfolgreiche Maßnahmen zur Erhaltung und Förderung von Feuchtgebieten in den letzten drei Jahren.
Das BMUV fördert durch das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) Meeresschutz-Projekte in den Küstenbundesländern. Bundesumweltministerin Lemke überreicht Förderbescheide für acht Projekte zum Meeresschutz.
Der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Jan-Niclas Gesenhues übergibt den Förderbescheid für die Revitalisierung des Eschbach- und Lobachtals an Barbara Reul-Nocke, Beigeordnete für Ordnung, Sicherheit und Recht von Remscheid.
Ziel dieser allgemeinen Verwaltungsvorschriften ist es, die artenschutzrechtliche Prüfung in Bezug auf ihren Anwendungsbereich fachgerecht zu standardisieren.
Gute Politik für Umweltschutz und Verbraucherschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten.