Nationale Artenhilfsprogramme
Im Juli 2022 hat der Deutsche Bundestag mit einer Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (§ 45 d) die Erstellung und Umsetzung nationaler Artenhilfsprogramme in das Gesetz aufgenommen. Diese Aufgabe wurde gesetzlich dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) übertragen. Insbesondere sollen damit durch den Ausbau der Erneuerbaren Energien betroffene Arten einschließlich derer Lebensstätten dauerhaft geschützt werden. Damit soll der Ausbau der Erneuerbaren Energien unterstützt werden. Mit den Artenhilfsprogrammen sollen die Bestände der Arten regional und deutschlandweit in einen besseren oder guten Erhaltungszustand gebracht werden.
Dabei geht es sowohl um Arten auf dem Meer wie an Land. Der Schwerpunkt der Aktivitäten wird in Deutschland liegen, aber es spielen auch die Gefährdungen von betroffenen Vogel- und Fledermausarten auf den Zugwegen und im Überwinterungsquartier eine Rolle.
Mit dem Bundeshaushalt 2024 und geltendem Finanzplan bis 2027 stehen im Bundesnaturschutzfonds bis 2027 jährlich Ausgaben in Höhe von 14 Millionen Euro zur Verfügung. Hinzu kommen Einnahmen aus Zahlungen der Betreiber von Windenergieanlagen, deren Höhe sich derzeit noch nicht abschätzen lässt.
Weiterführende Informationen finden sich auf der unten verlinkten Internetseite des Bundesamtes für Naturschutz (BfN).