Naturschutz und Energie
Der Umbau unseres Energiesystems verändert Landschaften und beeinflusst die Natur. Die Energiewende muss deshalb naturverträglich gestaltet werden.
Die Weltgemeinschaft hat im Pariser Abkommen das völkerrechtlich verbindliche Ziel gesetzt, die Erderwärmung auf deutlich unter zwei Grad zu begrenzen, möglichst sogar auf unter 1,5 Grad im Vergleich zur vorindustriellen Zeit. Um dieses bedeutende Klimaschutzziel zu erreichen, sind weitreichende und langfristige gesellschaftliche und wirtschaftliche Veränderungen notwendig. Eine erfolgreiche Klimaschutzpolitik ist außerdem wichtig für den Erhalt der biologischen Vielfalt. Insbesondere gilt es, die Energiesysteme spätestens bis zur Mitte des Jahrhunderts nahezu vollständig von fossilen Rohstoffen zu entkoppeln. Hierzu sind sowohl eine deutliche Senkung der Energienachfrage als auch die Deckung des verbleibenden Energiebedarfs durch erneuerbare Energien erforderlich.
Der Strukturwandel im Energiebereich führt zu neuen Anforderungen an die Natur. Der Ausbau der erneuerbaren Energien sowie deren Verteilung und Speicherung führen zu veränderten und teilweise größeren Raumansprüchen als die bisherige Energieerzeugung und -versorgung in Deutschland, zum Beispiel durch den Ausbau von Windenergie- und Photovoltaikanlagen sowie den Bau von Stromleitungen und Kabeltrassen zur notwendigen Anpassung der Netzkapazitäten. Dies beeinflusst heute und zukünftig nachhaltig das Erscheinungsbild der Landschaft, den Naturhaushalt und die biologische Vielfalt.
Besonders beim Biomasseanbau, der Windenergieerzeugung und dem Ausbau der Photovoltaikanlagen auf Freiflächen sind deren Auswirkungen inzwischen vielerorts sichtbar. So waren zum Beispiel Ende 2021 in Deutschland insgesamt rund 29.200 Windenergie-Anlagen an Land mit einer Gesamtleistung von rund 58.200 Megawatt installiert. Darüber hinaus erfordert der dezentrale Ausbau der Erneuerbaren Energien entsprechende Netzkapazitäten, um sie von den Orten der erneuerbaren Energieerzeugung (verstärkt im Norden) zu den großen Verbrauchsstätten (im Süden und Westen) zu transportieren. Wesentliche Pfeiler des Netzausbaus sind das Gesetz zum Ausbau von Energieleitungen (EnLAG) von 2009 und das Gesetz über den Bundesbedarfsplan (BBPlG), das erstmals 2013 verabschiedet wurde und seitdem regelmäßig fortgeschrieben wird. Beide Gesetze listen Maßnahmen im Übertragungsnetz auf, deren Realisierung im überragenden öffentlichen Interesse und für die öffentliche Sicherheit erforderlich ist. Die Bundesnetzagentur dokumentiert in ihrem Monitoringbericht vier Mal im Jahr die Planungs- und Baufortschritte im Stromnetzausbau. Die Gesamtlänge der EnLAG- und BBPlG-Vorhaben lag zum Stichtag 30. September 2022 bei etwa 14.044 Kilometern (km), die sich wie folgt aufteilen:
- etwa 4.447 km vor dem Genehmigungsverfahren
- etwa 375 km im Raumordnungs- oder Bundesfachplanungsverfahren
- etwa 5.752 km im oder vor dem Planfeststellungs- oder Anzeigeverfahren
- 1.178 km genehmigt und vor dem oder im Bau
- 2.292 km fertiggestellt (+158 km)
Die bewährten Instrumente des Naturschutzes wie zum Beispiel der Arten- und Gebietsschutz und die Eingriffsregelung in den Genehmigungsverfahren, die raumordnerische Steuerung als auch die Mitwirkung bei den Anreizinstrumenten für den Umbau des Energiesystems wie zum Beispiel das Erneuerbare-Energien-Gesetz oder bei den Instrumenten zur Steigerung der Energieeffizienz tragen dazu bei, dass die Energiewende naturverträglich ausgestaltet wird.