Naturschutz und Photovoltaik

Die Bundesregierung hat sich vorgenommen, den Anteil der Erneuerbaren Energien an der Stromversorgung bis 2030 auf 80 Prozent zu erhöhen. Der weitere Ausbau der Solarenergie stellt dafür – neben der Windenergie – eine tragende Säule der Energiewende dar. Im aktuell gültigen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) ist ein Ausbau der Photovoltaik (PV) auf 215 Gigawatt installierte Leistung bis 2030 und auf 400 Gigawatt installierte Leistung bis 2040 vorgesehen. In Deutschland sind etwa 3,3 Millionen Photovoltaik-Dachanlagen mit einer Anlagenleistung von insgesamt 57 Gigawatt in Betrieb. Damit sind etwa zwei Drittel der bundesweiten Photovoltaikleistung auf Dachflächen installiert (Stand Februar 2024). Der Rest entfällt auf Freiflächenanlagen mit steigender Tendenz. Die Ende 2021 durch PV-Freiflächenanlagen beanspruchte Fläche beträgt insgesamt gut 32.000 Hektar (ha). Photovoltaik-Dachanlagen sind gegenüber Photovoltaik Freiflächenanlagen kleinteilig, nehmen allerdings im Gegensatz zu Freiflächenanlagen keine zusätzlichen Flächen in Anspruch, weil die genutzte Fläche bereits durch das Gebäude selbst versiegelt ist. In Deutschland stehen circa 40 Millionen Gebäude mit Dächern und Fassaden zur Verfügung, die ein technisches Potenzial in der Größenordnung von 1000 Gigawatt installierter Leistung bieten. Bisher genutzt werden aber nur weniger als zehn Prozent des Dachpotenzials und weniger als ein Promille des Fassadenpotenzials.

Naturschutzaspekte:

Die Errichtung der Module und Nebenanlagen als Freiflächenanlagen und deren Einzäunung sowie die Offenhaltung der Betriebsflächen können eine Veränderung der Artenzusammensetzung, des Mikroklimas und eine Verdrängung der bestehenden Flächennutzung verursachen. Die Anlagengröße und die erforderliche Einzäunung der Anlagen führt auch zum Verlust oder Verkleinerung sowie Zerschneidung von Lebensräumen. Bei einer unsachgerechten Standortwahl (zum Beispiel Nutzung von Rastvogelgebieten oder auf wertvollen Naturschutzflächen) können direkte Auswirkungen auf Pflanzen, Tiere und die biologische Vielfalt entstehen.

Beim Ausbau der Photovoltaik müssen Konkurrenzen mit anderen Flächennutzungen wie Ackerflächen, Naturschutzflächen, Siedlungsflächen, Freizeit- und Erholungsflächen vermieden werden. Denn die verdrängten ursprünglichen Nutzungen führen in der Regel an anderer Stelle zu einer Intensivierung der Flächennutzung, so dass letztlich nicht nur direkt, sondern gegebenenfalls indirekt die Raumbedürfnisse der biologischen Vielfalt beeinträchtigt werden. Vorrangig sollte die Gewinnung von Solarenergie auf Dächern und an Fassaden sowie durch Wärmepumpen oder Erdwärme erfolgen. Diese Energiearten, die Natur und Landschaft schonen, nehmen kaum zusätzliche Flächen in Anspruch. Darüber hinaus sind sie besonders verbrauchernah und können helfen, die Akteursvielfalt in der Energiewende zu stärken.

Solarpaket 1:

Mit dem im Sommer 2024 verabschiedeten Solarpaket 1 soll der Ausbau der Photovoltaik in allen Bereichen sowohl im Bereich der kleinen Anlagen auf Balkonen, auf Dächern von Wohnhäusern sowie Fabrikhallen bis hin zu großen Freiflächenanlagen beschleunigt werden.

Daher hat sich das Bundesumweltministerium dafür eingesetzt, dass vorrangig der Ausbau der Dachanlagen gestärkt wird, Mindeststandards im Gesetz verankert und Schutzgebiete geschont werden. Es wird nun im EEG klargestellt, dass der PV-Zubau auf bzw. an Gebäuden oder Lärmschutzwänden mindestens demjenigen an Freiflächenanlagen entsprechen soll. Außerdem wurden für EEG-geförderte PV-Freiflächenanlagen bundesweite sogenannte Mindestkriterien für die ökologische Gestaltung eingeführt. Sie adressieren beispielsweise den maximalen Bedeckungsgrad der Fläche, die Durchgängigkeit für Tierarten oder Vorgaben für Reinigungsmittel.

Weiterhin sollen Flächen wo möglich mehrfach genutzt werden. Zudem wird die Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Flächen begrenzt und es werden strenge Schutzgebietstypen für den Naturschutz vom geförderten Ausbau ausgenommen. Die sogenannten benachteiligten Gebiete der Landwirtschaft werden grundsätzlich für die Förderung klassischer PV-Freiflächenanlagen geöffnet. Allerdings haben die Länder eine Opt-Out-Option, wenn ein bestimmter Anteil landwirtschaftlich genutzter Flächen durch PV-Anlagen überschritten wird. Ergänzend können die Länder bestimmte „weiche“ Schutzgebiete in den benachteiligten Gebieten ausschließen.

Beim Ausbau der Photovoltaik müssen Konkurrenzen mit anderen Flächennutzungen wie Ackerflächen, Naturschutzflächen, Siedlungsflächen, Freizeit- und Erholungsflächen vermieden werden. Denn die verdrängten ursprünglichen Nutzungen führen in der Regel an anderer Stelle zu einer Intensivierung der Flächennutzung, so dass letztlich nicht nur direkt, sondern gegebenenfalls indirekt die Raumbedürfnisse der biologischen Vielfalt beeinträchtigt werden. Vorrangig sollte die Gewinnung von Solarenergie auf Dächern und an Fassaden sowie durch Wärmepumpen oder Erdwärme erfolgen. Diese Energiearten, die Natur und Landschaft schonen, nehmen kaum zusätzliche Flächen in Anspruch. Darüber hinaus sind sie besonders verbrauchernah und können helfen, die Akteursvielfalt in der Energiewende zu stärken.

Mit der unumgänglichen Erweiterung der förderfähigen Flächenkulisse von Freiflächenanlagen auf Gewässern und Moorböden sowie Agri PV bereits im EEG 2022 zur schnellen Erreichung der Klimaschutzziele, kommen neue Herausforderungen auf weitere Ökosysteme hinzu. Deshalb hat das Bundesamt für Naturschutz Eckpunkte für einen naturverträglichen Ausbau der Solarenergie vorgelegt.

Stand: 30.09.2024

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