50 Jahre CITES: 50 Jahre Internationaler Artenschutz
Am 3. März 1973 wurde das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten frei lebenden Tieren und Pflanzen (CITES) unterzeichnet und damit erstmals der internationale Handel mit bedrohten Tier- und Pflanzenarten umfassend reguliert. Anlässlich dieses wichtigen Ereignisses haben die Vereinten Nationen den 3. März zum jährlichen World Wildlife Day erklärt. An diesem besonderen Tag werden alle wildlebenden Tiere und Pflanzen und ihr bedeutender Beitrag zu unserem Leben und zur Gesundheit unseres Planeten gewürdigt.
Laut Weltbiodiversitätsrat ist die Übernutzung von Tieren, Pflanzen und anderen Organismen nach dem Verlust von Lebensraum der zweitgrößte Treiber und in marinen Ökosystemen sogar der Haupttreiber des Artenverlustes. Eine Ursache dafür ist der internationale Handel mit bedrohten Tieren und Pflanzen. CITES ist das global wichtigste Instrument, um dem durch den internationalen Handel bedingten Artenrückgang entgegenzuwirken. Kerninstrumente von CITES sind verpflichtende Nachhaltigkeitsprüfungen zur Sicherstellung der Nachhaltigkeit von Nutzung bis hin zu kompletten Verboten des kommerziellen Handels. Anders als viele andere internationale Abkommen kann CITES Sanktionsmaßnahmen ergreifen, wenn Staaten die Verpflichtungen des Abkommens nicht einhalten.
Mit diesem Instrumentarium wurden in den letzten 50 Jahren beachtliche und messbare Erfolge erzielt: Viele Bestände gefährdeter Arten konnten sich dank der Regulierung erholen oder zumindest stabilisieren. Die Bundesregierung hat sich seit ihrem Beitritt zum Abkommen aktiv in dessen Gestaltung eingebracht und wird auch in Zukunft an der Weiterentwicklung mitwirken.
Die durch CITES festgelegten Genehmigungspflichten und Nachhaltigkeitsprüfungen ermöglichen eine Regulierung des internationalen Handels mit gefährdeten Tier- und Pflanzenarten auf naturverträglichem Niveau. Zusammen mit weiteren Maßnahmen wie der konsequenten Bekämpfung von Wilderei und einem besseren Bestandsmanagement konnten für die Bestände vieler jagdlich genutzter und gewilderter Arten lokale Bestandszunahmen erzielt werden. Dazu zählen die Schraubenziege (Capra falconeri) und das Argali-Wildschaf (Ovis ammon) in Asien oder der Afrikanische Elefant (Loxodonta africana), das Spitzmaulnashorn (Diceros bicornis) und das Südliche Breitmaulnashorn (Ceratotherium simum simum) in Afrika. All diese Arten wurden zwischen 1975 und 1977 in die Anhänge von CITES aufgenommen. In Tadschikistan ist der Schraubenziegenbestand seit den 1990er Jahren um circa 1800 Prozent gestiegen. In Namibia und Südafrika stiegen die Spitzmaulnashornbestände zwischen 2004 und 2017 von circa 2.520 auf 3.900 Tiere. Der Bestand des Südlichen Breitmaulnashorns, das kurz vor der Ausrottung stand, stieg zwischen den 1970er Jahren und 2017 von circa 1000 auf 18.000 Tiere, wodurch es heute die häufigste und am wenigsten bedrohte Nashornunterart ist.
1990 wurde der internationale Handel mit Elfenbein durch die Aufnahme des afrikanischen Elefanten in die höchste Schutzkategorie von CITES weltweit eingeschränkt. Gehandelt werden durften nur noch Antiquitäten und Waren, die vor Unterschutzstellung legal eingeführt wurden. In den 2000-2010er Jahren gab es Bestrebungen unter CITES einen streng regulierten Handel mit Elfenbein wieder zu erlauben. Allein durch die Diskussionen hierüber wurde die Wilderei, die Jagd nach dem "weißen Gold", wieder angefacht und die Bestände der afrikanischen Elefanten sanken dramatisch. Als Konsequenz gab es Aufrufe, neben dem durch CITES regulierten internationalen Markt auch die nationalen Märkte für Elfenbein zu schließen – eine Maßnahme, über die jeder Staat selbst entscheidet.
2017 wurde in der EU ein Verbot zur Ausfuhr von Rohelfenbein verabschiedet; ein Jahr nachdem Deutschland dies bereits eingeführt hatte. 2021 haben die EU und ihre Mitgliedstaaten die Regeln weiter verschärft. Inzwischen ist in der EU der Handel mit verarbeiteten Elfenbeingegenständen bis auf wenige Ausnahmen untersagt. Erlaubt ist zum Beispiel der Verkauf bestimmter Antiquitäten aus der Zeit vor 1947 an Museen sowie der Handel mit bestimmten elfenbeinveredelten Musikinstrumenten aus der Zeit vor 1975.
1982 wurden alle Meeresschildkröten auf den Anhängen von CITES gelistet. Dadurch ist die internationale Nachfrage für und damit der Handel mit Produkten aus Meeresschildkröten (zum Beispiel mit Schildpatt, "Schildkrötensuppe") zum Erliegen gekommen. Das ist sehr positiv, auch wenn andere Gefährdungsursachen weiterhin für die Arten in ihren natürlichen Lebensräumen bestehen.
Seit 2003 hat CITES den Schutz von Haien vor Überfischung erheblich verbessert. Mit dem Walhai (Rincodon typus) wurde 2003 die erste Haiart in CITES gelistet. 2013 folgte durch deutsche Initiative die Listung des Heringshais (Lamna nasus) und damit die erste Listung einer auch in Europa kommerziell bedeutsamen Haiart. Seither engagiert sich Deutschland kontinuierlich für weitere Listungen und deren verbesserte Umsetzung sowie für eine nachhaltige Nutzung von Haien und den Schutz vor Überfischung.
Mit den Ende 2022 bei der 19. CITES-Vertragsstaatenkonferenz beschlossenen Hai-Listungen (Hammerhaie und Requiemhaie) fallen nun weltweit statt der bisherigen 25 Prozent circa 90 Prozent des Handels mit Haiflossen und -fleisch unter die Nachhaltigkeitskontrolle von CITES. Das bedeutet, dass der Handel mit vielen Haiprodukten künftig nur noch möglich ist, wenn geprüft wurde, dass dadurch die natürlichen Bestände nicht gefährdet werden.
In den vergangenen Jahrzehnten haben CITES-Listungen die Übernutzung von Hölzern in vielen Bereichen beendet und auf ein naturverträgliches Maß reduziert. In vielen Fällen haben die Listungen dazu geführt, dass die Rodung von Wildbeständen eingestellt wurde und stattdessen vermehrt Plantagenholz genutzt wird.
1992 wurde der kommerzielle internationale Handel mit dem stark in der Möbelindustrie genutzten Rio-Palisander-Holz verboten. Dadurch konnte das Aussterben der letzten verbliebenen Bestände in Brasilien verhindert werden.
Seit den 2000ern sind alle Mahagoni-Arten und das für Parfüme und Grundstoffe genutzte Adlerholz unter CITES geschützt. Handelskontrollen, nachhaltigere Bewirtschaftungsmethoden und vermehrte Produktion in Plantagen vermindern seitdem den Rückgang dieser wichtigen Tropenholz-Arten.
Zuletzt hat die 19. CITES-Vertragsstaatenkonferenz Ende 2022 circa 150 weitere tropische Baumarten erstmals unter internationalen Schutz gestellt, darunter Trompetenbäume / Ipé. Das Holz einiger dieser insgesamt 113, für den Zoll nicht unterscheidbaren Arten wird in großen Mengen auch in die EU gehandelt und besonders für Terrassendielen eingesetzt. Durch die Listung stellen wir auch hier sicher, dass sich weitere Entnahmen für den internationalen Handel nicht nachteilig auf die Populationen vor Ort auswirken.
Deutschland hat sich im Zuge der letzten drei Vertragsstaatenkonferenzen in Zusammenarbeit mit den Herkunftsländern aktiv und erfolgreich für die Unterschutzstellung von Arten eingesetzt, die im Heimtierhandel vorkommen und durch den internationalen Handel bedroht sind. Während der letzten drei Vertragsstaatenkonferenzen wurden auf deutsche Initiative hin 20 Reptilien und 46 Amphibienarten unter Schutz gestellt.
Beispielsweise hat sich Deutschland gemeinsam mit Vietnam und China in 2016 erfolgreich für die Höherlistung der Krokodilschwanzechse (Shinisaurus crododilurus) in CITES Anhang I eingesetzt, einem seit der Kreidezeit auf der Erde lebenden Reptil. Die Art gehört heute zu den seltensten Reptilienarten überhaupt. Ein kommerzieller Handel mit Wildexemplaren ist seither verboten und Individuen müssen in der EU individuell gekennzeichnet werden, was eine effektive Überwachung des legalen Handels erleichtert.
CITES ist einer von mehreren Bausteinen, mit denen die Bundesregierung das Artenaussterben bekämpft. Neben CITES sind noch weitere Instrumente zur effektiven Regulierung des Handels mit gefährdeten Arten nötig, wie etwa eine EU-weite Positivliste für Heimtiere und ein europäischer Rechtsakt nach dem Vorbild des US-amerikanischen Lacey Acts. Ein solcher Rechtsakt würde den Import, Verkauf und Besitz von Arten, die in ihren jeweiligen Herkunftsländern geschützt sind, im EU-Binnenmarkt verbieten.
Zugleich müssen die weiteren Treiber des Artenverlusts entschlossen angegangen werden.