Arbeitsschwerpunkte unter dem Washingtoner Artenschutzabkommen
CITES als Instrument für nachhaltige Nutzung
Das Washingtoner Artenschutzabkommen wird von vielen Vertragsparteien zunehmend als effektives Instrument zur Sicherstellung der nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressourcen erkannt. Viele Bewirtschaftungsregime des Forstes oder der Fischerei konnten in der Vergangenheit nicht verhindern, dass die Bestände vieler Arten erheblich zurückgingen und nun so gefährdet sind, dass sie nicht mehr nachhaltig nutzbar sind. Bei der Verwendung von tropischen Hölzern, marinen Arten, Heilpflanzen und vielen anderen Arten kann die Konvention eine wertvolle Ergänzung oder Alternative zu konventionellen Bewirtschaftungsregimen darstellen.
Der Schutz tropischer Wälder und die nachhaltige Nutzung wirtschaftlich bedeutsamer und gefährdeter Baumarten ist ein Arbeitsschwerpunkt des BMUV. In enger Zusammenarbeit mit vor allem den afrikanischen Ursprungsstaaten, dem CITES Sekretariat und der Internationalen Tropenholz Organisation (International Timber Trade Organisation, ITTO) unterstützt das BMUV Initiativen, besonders stark gefährdete Baumarten zu identifizieren und diese unter CITES zu listen. Ein absolutes Handelsverbot (Anhang I ) ist dabei nicht das vorrangige Ziel, ein Schutz durch nachhaltige Nutzung (Anhang II ) ist vielfach erfolgversprechender, da durch langfristige Einnahmen die lokale Bevölkerung als wichtiger Partner des Naturschutzes gewonnen werden kann. Auch bei bereits gelisteten Arten, wie dem Afrikanischen Teak (Pericopsis elata) oder der Afrikanischen Pflaume (Prunus africana) unterstützt das BMUV die Ursprungsländer bei der Entwicklung eines nachhaltigen Managements der Arten. Weitere Schwerpunkte des BMUV sind die Verbesserung des Schutzes der durch Überfischung oder als Beifang bedrohten Fischarten wie Haie und Rochen, um Fortschritte in Richtung einer nachhaltigeren Fischereiwirtschaft zu erzielen.
Außerdem setzt sich das BMUV unter anderem für den Schutz von Elefanten und Nashörnern sowie von Reptilien und Amphibien im Rahmen von CITES ein. Letztere sind durch den Handel für den exotischen Heimtiermarkt, auch nach Deutschland und in die EU, gefährdet. Deutschland engagiert sich verstärkt in diesem Bereich, um seiner Verantwortung als Ziel- und Transitland für exotische Heimtiere gerecht zu werden.
Ergebnisse der 19. Vertragsstaatenkonferenz
Die 19. Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens fand vom 14. bis zum 25. November 2022 in Panama statt. An der Konferenz nahmen insgesamt über 2500 Delegierte von 170 der 184 Vertragsstaaten sowie etliche internationale Organisationen und Nichtregierungsorganisationen teil.
Die CITES CoP19 befasste sich mit insgesamt 52 Vorschlägen zur Änderung der Anhänge I bis III des Abkommens betreffend Beschränkungen des Handels mit frei lebenden Arten sowie über 90 Arbeitsdokumenten mit Entscheidungs- und Resolutionsvorschlägen aus verschiedenen Bereichen des Abkommens.
Die Weltartenkonferenz hat rund 100 Hai- und Rochenarten, 150 tropische holzliefernde Baumarten sowie über 200 Reptilien- und Amphibienarten erstmals unter internationalen Schutz gestellt. Dieses dringend nötige und wichtige Signal für mehr Artenschutz und Nachhaltigkeit verdeutlicht zugleich die Beschleunigung des globalen Artenrückgangs. Die Staatengemeinschaft bestätigte mit den Listungen das auch von Deutschland unterstützte Anliegen, die Mechanismen des CITES-Abkommens zu nutzen, um die Nachhaltigkeit von Fischereiwirtschaft, Lebendtierhandel und Holzhandel zu stärken. Damit trägt CITES wesentlich zum Schutz der Meere und Wälder bei und übernimmt Verantwortung im Bereich des Heimtierhandels. Außerdem konnte das hohe Schutzniveau für Elefanten und Nashörner samt dem Verbot des Handels mit Elfenbein und Nashornhorn verteidigt werden. Auch andere Versuche, den Artenschutzfokus des Abkommens abzuschwächen, konnten abgewehrt werden.
Ergebnisse der 18. Vertragsstaatenkonferenz
Die 18. Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens fand vom 17. bis 28. August 2019 in Genf (Schweiz) statt. Insgesamt nahmen Delegierte aus 183 Staaten sowie zahlreiche Nichtregierungsorganisationen teil.
Die Konferenz war ein wichtiger Fortschritt für den Artenschutz, da zahlreiche internationale Handelsverbote oder -beschränkungen für eine Vielzahl von gefährdeten Arten beschlossen wurden, beispielsweise für die durch Überfischung bedrohten Makohaie oder bestimmte Tropenhölzer (Gattung der Zedrelen und Afrikanischer Padouk). Verbessert werden konnte auch der Schutz für verschiedene Reptilien- und Amphibienarten, die insbesondere durch den Handel für den exotischen Heimtiermarkt gefährdet sind. So wurden etwa die in China und Vietnam heimischen Gattungen der Tigergeckos mit 17 Arten sowie einiger Molchgattungen mit 38 Arten in Anhang II aufgenommen. Die Listung von Gattungen ermöglicht eine effizientere Kontrolle an den Grenzen sowie eine bessere Datenlage über den Handel und schafft zugleich Anreize für eine nachhaltige Zucht. Ein politischer Schwerpunkt der Konferenz war erneut der Schutz der von Wilderei und illegalem Elfenbein- und Nashornhornhandel bedrohten Afrikanischen Elefanten und der Nashörner. Hier verhinderte Deutschland gemeinsam mit der EU und der Mehrzahl der Staaten erfolgreich jegliche Lockerungen des Handelsverbots mit Elfenbein und Nashornhorn. Zunehmend ins Zentrum der Aufmerksamkeit rückt auch die Gefährdung von afrikanischen Raubtieren. Die Vertragsstaaten des Übereinkommens haben gemeinsam mit der Bonner Konvention zum Schutz wandernder Tierarten eine Initiative zum besseren Schutz für die vier karnivoren Arten afrikanischer Löwe, Leopard, Afrikanischer Wildhund und Gepard ins Leben gerufen.
Ergebnisse der 17. Vertragsstaatenkonferenz
Die 17. Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens fand vom 24. September bis zum 4. Oktober 2016 in Johannesburg (Südafrika) statt.