Leitstellen zur Überwachung der Umweltradioaktivität
Nach Inkrafttreten des Euratom-Vertrages am 1. Januar 1958 wurde in der Bundesrepublik ein amtliches Messstellennetz aufgebaut, um den Verpflichtungen zur Überwachung der Umweltradioaktivität nachkommen zu können. Gleichzeitig wurde das System der Leitstellen eingerichtet, denen 1961 koordinierende und beratende Aufgaben sowie die Durchführung von Maßnahmen zur Qualitätssicherung übertragen wurden.
Aufgaben der Leitstellen
Die Aufgaben der Leitstellen umfassen neben Messaufgaben auch die Entwicklung und Festlegung von Probennahme-, Analyse-, Mess- und Berechnungsverfahren sowie die Durchführung von Vergleichsmessungen und Vergleichsanalysen (Ringversuche) zur externen Qualitätskontrolle. Die Leitstellen führen Forschungsarbeiten, zum Beispiel über die unterschiedlichen Kontaminationsketten, durch. Im Rahmen des Integrierten Mess- und Informationssystems des Bundes (IMIS) prüfen sie regelmäßig die Messdaten der amtlichen Messstellen der Länder. Sie begleiten die Weiterentwicklung des IMIS und beraten die zuständigen Ministerien des Bundes und der Länder in fachlichen Fragen. Einige der Leitstellen betreiben eigene Messnetze.
Die Leitstellen sind jeweils verantwortlich für die Überwachung von bestimmten Umweltbereichen, zum Beispiel Luft, Gewässer, Lebensmittel usw. oder für bestimmte Überwachungsaufgaben bei kerntechnischen Anlagen, zum Beispiel Fortluft und Abwasser. Sie sind jeweils in Bundesoberbehörden eingerichtet, deren sonstige Aufgaben ebenfalls diese Umweltbereiche betreffen.
Sie verfassen in unregelmäßigen Abständen Berichte über die "Umweltradioaktivität in der Bundesrepublik Deutschland" und erstellen Beiträge im Jahresbericht des Bundesumweltministeriums über "Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung".
Die oben beschriebene Überwachung wird auch in absehbarer Zukunft erforderlich sein. Es ist wichtig, die über Jahrzehnte gesammelte fachspezifische Erfahrung und den Sachverstand der Leitstellen nicht nur zu erhalten, sondern weiterhin zu vertiefen.