Ionisierende Strahlung
Der Mensch ist seit jeher von ionisierender Strahlung umgeben. Ionisierende Strahlung ist jede Teilchenstrahlung oder elektromagnetische Strahlung, die in der Lage ist, aus Atomen oder Molekülen Elektronen zu entfernen, sodass positiv geladene Ionen oder Molekülreste entstehen (Ionisation).
Die Strahlung stammt zum einen von natürlichen radioaktiven Stoffen in Luft, Wasser und Boden, wie zum Beispiel aufgrund des natürlich vorkommenden Edelgases Radon. Daneben gibt es eine Vielzahl künstlicher Strahlungsquellen, wie zum Beispiel den Betrieb einer Röntgeneinrichtung, die Verwendung von Radionukliden etwa in der Nuklearmedizin oder in der Industrie bei der Materialprüfung oder auch der Betrieb eines Atomkraftwerks.
Ionisierende Strahlung kann Mensch und Umwelt schädigen. Deren Schutz dienen die Regelungen des Strahlenschutzgesetzes und der sie konkretisierenden Strahlenschutzverordnung, die die Vorgaben der europäischen Strahlenschutz-Richtlinie 2013/59/Euratom umsetzen. Die Regelungen sorgen für einen wirksamen, dem aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand angepassten Strahlenschutz.
Aufbauend auf dem Strahlenschutzgrundsatz der Rechtfertigung, dem Gebot der Dosisreduzierung und –vermeidung sowie dem Gebot, Grenzwerte nicht zu überschreiten, enthalten das Strahlenschutzgesetz und die Strahlenschutzverordnung Regelungen zum medizinischen Strahlenschutz, zum Schutz von Arbeitnehmer*innen und zum Schutz der Bevölkerung. Die Brustkrebs-Früherkennungs-Verordnung enthält Vorgaben für die Anwendung von Röntgenstrahlung zur Früherkennung von Brustkrebs bei Frauen.Die Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt dient der messtechnischen und rechnerischen Erfassung von Emissionen, Immissionen und der daraus resultierenden Strahlenexposition des Menschen.Zum Strahlenschutz gehört auch die Überwachung von Radioaktivität in Trinkwasser. Die Vorgaben hierfür finden sich in der Trinkwasserverordnung, die entsprechende Vorgaben der europäischen Richtlinie 2013/51/Euratom umsetzt.