Gesetz zur Neuordnung des Rechts zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung

Strahlenschutzgesetz

Gesetze | StrlSchG

Mit dem am 31. Dezember 2018 vollständig in Kraft getretenen Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzgesetz) wird unter anderem der radiologische Notfallschutz des Bundes und der Länder verbessert sowie der Schutz der dem natürlich vorkommenden Edelgas Radon in Aufenthaltsräumen adressiert.

Das Strahlenschutzgesetz legt die in der Strahlenschutz-Richtlinie 2013/59/Euratom vorgegebene Systematik zugrunde und unterscheidet zwischen geplanten, bestehenden und Notfallexpositionssituationen. Es enthält die wesentlichen Vorgaben für die jeweiligen Expositionssituationen, etwa im Zusammenhang mit geplanten Expositionssituationen die Anzeige- und Genehmigungstatbestände, Vorgaben zur Betriebsorganisation oder Grenzwerte, im Zusammenhang mit bestehenden Expositionssituationen die grundlegenden Vorgaben zum Beispiel zu radioaktiven Altlasten, Radioaktivität in Bauprodukten, oder zu Radon in Aufenthaltsräumen und am Arbeitsplatz, im Zusammenhang mit Notfallexpositionssituationen die Anforderungen an das Notfallmanagementsystem und an die Notfallreaktion.

Mit dem Ersten Gesetz zur Änderung des Strahlenschutzgesetzes vom 20. Mai 2021 sind vollzugsrelevante Korrekturen vorgenommen und ist neueren technischen Entwicklungen, etwa durch die Einführung eines Anzeigetatbestandes für sogenannte UKP-Laser, Rechnung getragen worden.

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Aktualisierungsdatum: 21.06.2024

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