Hochwasserschutz

Blick auf einen übergetretenen Fluss und eine überschwemmte Stadt in einem Tal

Hochwasser und starker, tagelanger Regen werden durch die Klimakrise häufiger und extremer. Das hat immer öfter dramatische Konsequenzen für die Menschen in den betroffenen Regionen.

Um im Falle eines Hochwassers die Schäden möglichst gering zu halten, brauchen wir starke Deiche, funktionierende Rückhaltesysteme und einen gut ausgestatteten Katastrophenschutz. Zur Vorsorge brauchen wir mehr intakte Natur, mehr Raum für Flüsse und für den Wasserrückhalt und natürliche Überschwemmungsflächen. Das Bundesumweltministerium (BMUV) arbeitet deshalb auf verschiedenen Ebenen daran, Mensch, Natur und Infrastruktur zu schützen und wirksame Vorsorge für die Folgen der Klimakrise zu treffen.

Steffi Lemke,

Jetzt geht es als allererstes um schnelle Hilfe für die Menschen vor Ort. Intakte Auen und Deichrückverlegungen helfen, uns vor den Folgen von Hochwassern zu schützen. Konsequenter Naturschutz schützt uns Menschen und unseren Wohlstand, es geht hier um praktische Risikovorsorge angesichts der Klimakrise.

Bundesumwelt- und Verbraucherschutzministerin Steffi Lemke

Aktuelles

Bundesumwelt- und Verbraucherschutzministerin Steffi Lemke
Bundesumwelt- und Verbraucherschutzministerin Steffi Lemke
Bundesumwelt- und Verbraucherschutzministerin Steffi Lemke
Bundesumwelt- und Verbraucherschutzministerin Steffi Lemke
Personen bei der Pressekonferenz
Bundesministerin Lemke im Gespräch mit zwei Personen
Blick auf einen übergetretenen Fluss und eine überschwemmte Stadt in einem Tal
Bundesumwelt- und Verbraucherschutzministerin Steffi Lemke
Augsburg Augustiner Klinikum Dachgarten
Bundesministerin Steffi Lemke

Hochwasserschutzgesetz

Ein neues Hochwasserschutzgesetz ist notwendig, um den Hochwasserschutz gesetzlich zu stärken und Hochwasservorsorge bei Starkregenereignissen rechtlich besser zu verankern.

Das Bundesumweltministerium befindet sich dazu in intensiven Beratungen mit den Ländern. Wir wollen noch in diesem Jahr ein neues Hochwasserschutzgesetz im Kabinett verabschieden. Anlass für die Überarbeitung des Gesetzes war die Hochwasserkatastrophe im Ahrtal im Juli 2021. In der Folge wurden in der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) Vorschläge für eine Verbesserung des rechtlichen Rahmens des Hochwasserschutzes erarbeitet und der Bundesregierung vorgelegt.

Das neue Gesetz soll unter anderem die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten klarer regeln und die bestehenden Regulierungen für solche Gebiete ändern. Zum Beispiel soll es künftig die Möglichkeit geben, besondere Gefahrenbereiche in Überschwemmungsgebieten festzusetzen, wo dann keine Baugebiete mehr ausgewiesen werden könnten. Durch konkrete Anforderungen für das Management von Starkregen sollen Risikovorsorge und Bevölkerungsschutz vor Ort entscheidend verbessert werden. Hinzu kommen wichtige Vorschläge zur Beschleunigung von Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren zum Hochwasserschutz, beispielsweise bei neuen Hochwasserschutzanlagen.  

Nationales Hochwasserschutzprogramm

Wasser braucht Platz. Unsere Flüsse brauchen mehr Raum, um sich bei einem Hochwasser ausbreiten zu können, ohne Menschen und ihren Besitz zu bedrohen. Mit dem Nationalen Hochwasserschutzprogramm (NHWSP) werden überregional wirksame Maßnahmen von den Ländern umgesetzt, um Hochwasser abzumildern und Wasserstände zu reduzieren.

Das umfasst beispielsweise Deichrückverlegungen oder gesteuerte Flutpolder, um mehr natürliche Überschwemmungsflächen abseits von Siedlungen und Infrastruktur zu schaffen. Durch die derzeit geplanten Maßnahmen des NHWSP werden insgesamt knapp 33.000 Hektar Fläche für den natürlichen Hochwasserrückhalt wiedergewonnen. Es sollen rund eine Milliarde Kubikmeter neues Rückhaltevolumen entstehen – das entspricht dem halben Chiemsee. Aktuell sind im Nationalen Hochwasserschutzprogramm circa 110 Maßnahmen mit einem geschätzten Finanzvolumen von rund sechs Milliarden Euro enthalten.

Um den Hochwasserschutz zu beschleunigen, unterstützt der Bund das Programm mit Bundesmitteln im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK). Gemeinschaftsaufgaben sind Aufgaben, für die die Länder zuständig sind, die aber der Bund mitfinanziert, weil sie bedeutsam für den gesamten Staat sind.

Der vorsorgende Hochwasserschutz muss insgesamt finanziell weiter gestärkt werden. Das BMUV setzt sich deshalb für weitere finanzielle Unterstützung von Seiten des Bundes für die Hochwasserschutzmaßnahmen der Länder ein.

Anpassung an die Klimakrise

Die Folgen der Klimakrise werden in Deutschland immer stärker spürbar. Dramatisches Hochwasser ist nur eine davon. Insgesamt werden Wetterextreme heftiger und wahrscheinlicher: Starkregen und Überschwemmungen genauso wie Hitze und Dürre. Es ist deshalb eine ebenso dringliche wie umfassende Aufgabe, Deutschland an die Folgen der Klimakrise anzupassen und Vorsorge zu treffen, damit wir alle auch in Zukunft gesund und sicher hier leben können.

Dazu gehört ein wirksamer Hitzeschutz genauso wie ein besseres Wassermanagement. Zum Beispiel muss die Stadt der Zukunft eine "Schwammstadt" sein. Dort versickert das Wasser bei starkem Regen in vielen unversiegelten Flächen oder fließt in unterirdische Speicher. Keller und Straßen bleiben verschont, und das Wasser steht zugleich für die nächste Dürreperiode zur Verfügung.

Um die Klimaanpassung in Deutschland systematisch voranzutreiben, wurde Ende 2023 das erste bundesweite Klimaanpassungsgesetz (KAnG) verabschiedet. Mit dem Gesetz wird erstmals ein strategischer Rahmen für eine vorsorgende Klimaanpassung auf allen Verwaltungsebenen in Deutschland geschaffen. Das Gesetz trat am 1. Juli 2024 in Kraft. Der Entwurf wurde maßgeblich im BMUV erarbeitet.

Als Kernstück des Gesetzes werden die Länder verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass möglichst flächendeckend vor Ort in den Kommunen und Kreisen Klimaanpassungskonzepte erarbeitet werden. Dazu gehört dann in der Regel auch eine systematische Vorbereitung auf Extremwetterereignisse wie Hitze und Starkregen.

Der Bund unterstützt die Kommunen in dieser Aufgabe mit Förderprogrammen sowie durch das Zentrum Klimaanpassung, das maßgeschneiderte Beratung, Information, Fortbildung und Vernetzung für Kommunen anbietet.

In dem Gesetz wird die Bundesregierung außerdem verpflichtet, eine vorsorgende Klimaanpassungsstrategie des Bundes mit messbaren Zielen vorzulegen und sie fortlaufend zu aktualisieren. Das BMUV hat unter Beteiligung aller zuständigen Bundesministerien und unter Beteiligung von Stakeholdern einen Entwurf erarbeitet, der nach Beendigung der Abstimmungen noch diesen Sommer veröffentlicht werden soll. Der Strategieentwurf enthält Ziele, Maßnahmen und Indikatoren der Bundesregierung in sieben Clustern, wie zum Beispiel Wasser, Gesundheit, Infrastruktur, Wirtschaft, Raumplanung.

Bereits heute unterstützt das BMUV Kommunen durch die Förderung von "Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels", zum Beispiel bei Erstellung und Umsetzung von Klimaanpassungskonzepten und soziale Einrichtungen über die Förderrichtlinie "Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen".

Um die Finanzierung von Klimaanpassung dauerhaft und umfassender zu sichern, hat die Umweltministerkonferenz (UMK) gefordert, im Grundgesetz eine neue Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung zu verankern. Sie hat außerdem den Bund aufgefordert, die Schaffung einer solchen neuen Gemeinschaftsaufgabe zu prüfen. Das BMUV hat dazu ein Rechtgutachten beauftragt. Es ist geplant, die Ergebnisse zeitnah in der UMK vorzustellen und auf dieser Grundlage dann einen UMK-Beschluss vorzubereiten.

Natürlicher Klimaschutz – Natürlicher Hochwasserschutz

Gesunde Wälder, Moore und Auen können Wasser aufnehmen, für Dürrezeiten speichern und bei Hochwasser als Überschwemmungsflächen zur Verfügung stehen. Sie halten Wasser in der Landschaft. Das "Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz" (ANK) sorgt dafür, dass Ökosysteme wie Wälder, Moore und Auen gestärkt, wiederhergestellt und bewahrt werden. Das dient dem Klimaschutz und dem Schutz der Biologischen Vielfalt. Viele der Vorhaben dienen gleichzeitig dem natürlichen Hochwasserschutz.

Viele Fördermaßnahmen beziehungsweise -richtlinien sind bereits gestartet. So fördert das BMUV zum Beispiel Maßnahmen, die zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit gegenüber Starkregenereignissen beitragen, im Rahmen des ANK-Förderprogramms "Natürlicher Klimaschutz in kommunalen Gebieten im ländlichen Raum". Daneben wurden bisher knapp 20 Modellprojekte vor allem im Bereich Moore und Auen aufgesetzt, davon vier Pilotvorhaben im Moorbereich, die bereits seit 2022 laufen. Im Sommer 2024 wurden außerdem Förderrichtlinien zur Renaturierung von Mooren veröffentlicht. Das BMUV arbeitet darüber hinaus an einer Förderrichtlinie zur Auenrenaturierung. Erste Projekte sollen ab 2025 starten. Eine weitere Förderrichtlinie wird gezielt klimabezogene Maßnahmen in der Wasserwirtschaft und Gewässerentwicklung fördern. Erste Projekte sollen noch 2024 an den Start gehen. Das "Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz" ist das größte Programm, das es in diesem Bereich jemals gegeben hat. Derzeit stehen dafür mehr als 3,5 Milliarden Euro bis 2028 zur Verfügung. Das BMUV setzt sich für eine Verstetigung der Mittel ein.

Bereits heute zeigen bestehende Naturschutzgroßprojekte wie der "Lödderitzer Forst" oder die "Lenzener Elbtalaue", dass die Renaturierung und Flutung von Auen und Waldgebieten im Hochwasserfall bedeutende Entlastungen nach sich ziehen kann.

Förderschwerpunkte aus dem ANK

  • Auenrenaturierung an Fließgewässern mit dem Schwerpunkt Landesgewässer
  • Klimabezogene Maßnahmen in der Wasserwirtschaft und Gewässerentwicklung
  • Natürlicher Klimaschutz in kommunalen Gebieten im ländlichen Raum
Stand: 14.10.2024

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz und Verbraucherschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten.