Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Hochwasserschutzes und des Schutzes vor Starkregenereignissen sowie zur Beschleunigung von Verfahren des Hochwasserschutzes

Hochwasserschutzgesetz III

Entwürfe laufende Vorhaben | HWSG III

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Häufigkeit und Intensität von Starkregen nehmen durch den Klimawandel zu; ebenso häufen sich Hochwasserereignisse zunehmend. Diese Entwicklung verlangt nach einer stärkeren Gewichtung des Hochwasserschutzes und einer Anpassung der Instrumente des vorsorgenden Hochwasserschutzes an die Klimakrise. Dafür legt das Bundesumweltministerium ein neues Hochwasserschutzgesetz vor. Das Gesetz stärkt und ergänzt den bestehenden Rechtsrahmen und schafft rechtliche Grundlagen dafür, dass Menschen, Siedlungen und Infrastruktur durch eine Verringerung der Schadenspotenziale langfristig besser vor Schäden durch Hochwasser und durch Starkregen geschützt sind.

Mit dem vorliegenden Entwurf eines Hochwasserschutzgesetzes III sollen der Hochwasserschutz weiter verbessert und Vereinbarungen des Koalitionsvertrages zur Klimaanpassung umgesetzt werden. Die Bundesregierung kommt damit außerdem einer Bitte der Länder aus der Umweltministerkonferenz nach, Änderung der rechtlichen Regelungen, insbesondere des WHG und des BauGB, zeitnah in die Wege zu leiten, um einen verbesserten Schutz vor Starkregen- sowie Hochwasserereignissen zu verankern. Der vorliegende Entwurf berücksichtigt dabei auch die Ergebnisse aus dem LAWA-Positionspapier "LAWA (2023): Verbesserung des rechtlichen Rahmens des Hochwasserschutzes".

Ziel des vorliegenden Gesetzentwurfs ist es insbesondere,

  • durch geeignete Klarstellungen wesentliche Anforderungen des Hochwasserschutzes zu betonen und deren Einhaltung besser zu gewährleisten;
  • die Möglichkeit einer Zonierung von Überschwemmungsgebieten mit strengeren Regeln für besondere Gefahrenbereiche einzuführen;
  • den Ausnahmekatalog für die Zulässigkeit der Ausweisung oder Um- oder Überplanung von Bauplanung sowie für die Zulässigkeit von Bauvorhaben jeweils in ausgewiesenen Überschwemmungsgebieten anzupassen, um das Schadenspotenzial und damit die Risiken zu minimieren;
  • wesentliche Belange des Hochwasserschutzes bei der Bauleitplanung zu stärken;
  • Gerichtsverfahren zu Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren zum Hochwasserschutz zu beschleunigen;
  • ein Starkregenrisikomanagement für Gemeinden zu etablieren und insbesondere mit der Aufstellung von örtlichen Starkregenvorsorgekonzepten die Risikovorsorge und den Bevölkerungsschutz vor Ort zu verbessern;
  • Planungs- und Genehmigungsverfahren zur naturverträglichen Realisierung von Energie- und Infrastrukturvorhaben zu beschleunigen.
Aktualisierungsdatum: 13.10.2024

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