Abfallverbringung
1. In Europa
Eine neue Verordnung über die Verbringung von Abfällen wurde verkündet:
Es gelten folgende Regelungen zur Verbringung (Export, Import und Transit) von Abfällen:
- die Verordnung (EG) Nummer 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen
- die Verordnung (EG) Nummer 1418/2007 über die Ausfuhr von bestimmten in Anhang III oder IIIA der Verordnung (EG) Nummer 1013/2006 aufgeführten Abfällen in bestimmte Nicht-OECD-Staaten
- Anlaufstellen-Leitlinien zur Verordnung (EG) Nummer 1013/2006
- eine Entsprechungstabelle zwischen Zollcodes und Abfallcodes.
2. In Deutschland
Es gelten folgende Regelungen zur Verbringung von Abfällen:
- das Abfallverbringungsgesetz (AbfVerbrG)
- die Abfallverbringungsbußgeldverordnung (AbfVerbrBußV)
- die Verordnung zu dem Abkommen vom 20. Januar 2009 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Österreich über die grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen nach Artikel 30 der Verordnung (EG) Nummer 1013/2006
- Bekanntmachung der Zollstellen über die Abfälle beim Eingang oder beim Verlassen der Europäischen Gemeinschaft in Deutschland verbracht werden dürfen
- die bilaterale Vereinbarung mit Kosovo (KFOR/NATO), gemäß Artikel 11 des Basler Übereinkommens abgeschlossen, die seit dem 15. Februar 2000 gilt.
Weiterhin hat die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) folgende Papiere erarbeitet:
- eine Vollzugshilfe zur Verordnung (EG) Nummer 1013/2006 und zum Abfallverbringungsgesetz (Vollzugshilfe zur Abfallverbringung)
- eine Handlungsanleitung für die Zusammenarbeit der Zolldienststellen und Abfallbehörden im Rahmen der Verbringung von Abfällen
- ein Bußgeldkatalog im Zusammenhang mit Verstößen bei der Abfallverbringung
Stand:
28.10.2021