Anlaufstellen-Leitlinien

  • 1. Geänderte "Anlaufstellen-Leitlinien über die Verbringung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten (WEEE) und von gebrauchten Elektro- und Elektronikgeräten (EEE), bei denen es sich vermutlich um WEEE handelt" gelten ab 18. Januar 2020.

    Die bisher geltenden Leitlinien wurden an geänderte "Technische Leitlinien über die grenzüberschreitende Verbringung elektrischer und elektronischer Abfälle und gebrauchter Elektro- und Elektronikgeräte, insbesondere hinsichtlich der Unterscheidung zwischen Abfällen und Nicht-Abfällen gemäß Basler Übereinkommen" angepasst. Die Änderungen sind nicht wesentlich.

    Die Leitlinien enthalten Informationen für:

    • Personen, die die Verbringung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten (Abfälle) veranlassen,
    • Besitzer von Elektro- und Elektronikgeräten (Nicht-Abfälle), die die grenzüberschreitende Beförderung dieser Geräte veranlassen und eine Nichteinhaltung der Verordnung (EG) Nummer 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen (VVA) vermeiden möchten, und
    • Behörden, die für die Durchsetzung der VVA und der WEEE-Richtlinie zuständig sind.

    Die Leitlinien behandeln insbesondere folgende Themen:

    • die Abgrenzung zwischen Abfall und Nicht-Abfall,
    • die Überprüfung der Funktionsfähigkeit, die Unterlagen und den Schutz vor Beschädigung, die erforderlich sind, um nachzuweisen, dass gebrauchte Elektro- und Elektronikgeräte keine Abfälle sind, und
    • die Abgrenzung zwischen gefährlichen und ungefährlichen Elektro- und Elektronik-Altgeräten.

    Weitere Informationen

Stand: 11.07.2024

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