Vollzugshilfe zur Abfallverbringung
Die Vollzugshilfe zur Abfallverbringung enthält eine Vollzugshilfe zur Verordnung (EG) Nummer 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen (VVA) und eine Vollzugshilfe zum Abfallverbringungsgesetz (AbfVerbrG).
Die Vollzugshilfe zur VVA umfasst Ausführungen zu den einzelnen Bestimmungen der VVA sowie Verweise auf relevante Bestimmungen im Abfallverbringungsgesetz (AbfVerbrG). Außerdem enthält sie zu folgenden Themenschwerpunkten einleitende Ausführungen, die einen Überblick vermitteln sollen:
- Verfahren der vorherigen schriftliche Notifizierung und Zustimmung,
- Sicherheitsleistung,
- Einwände,
- Vorläufige Verwertung und Beseitigung,
- Abfälle, für die bestimmte Informationen mitzuführen sind,
- Rücknahmeverpflichtungen,
- Ausfuhr aus der EU in Drittstaaten und Einfuhr in die EU aus Drittstaaten, und
- Kontrollpläne sowie Kontrollen von Verbringungen.
Die Vollzugshilfe zum AbfVerbrG enthält Ausführungen zu den einzelnen Bestimmungen des AbfVerbrG. Außerdem enthält sie zu folgenden Themenschwerpunkten einleitende Ausführungen, die einen Überblick vermitteln sollen:
- Pflichten der übrigen Beteiligten im Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung,
- Pflichten im Rahmen der allgemeinen Informationspflichten,
- Ergänzende Bestimmungen zu den Rücknahmeverpflichtungen,
- Kontrollpläne, und
- Bußgeld- und Strafvorschriften.
Die Vollzugshilfe zur Abfallverbringung versteht sich als sach- und fachkundige Kommentierung der neuen Bestimmungen zur Verbringung von Abfällen. Sie soll dabei helfen, die bei der Anwendung des neuen Rechts auftauchenden Fragen und Probleme zu lösen. Ihr kommt keinerlei rechtliche Verbindlichkeit zu; insbesondere handelt es sich auch nicht um Innenrecht der Verwaltung.
Beschlüsse zur Vollzugshilfe und Änderungen der Vollzugshilfe
Handlungsanleitung für die Zusammenarbeit der Zolldienststellen und Abfallbehörden im Rahmen der Verbringung von Abfällen
Die Zolldienststellen wirken bei der Kontrolle der Verbringung von Abfällen gemäß dem AbfVerbrG im Rahmen ihrer bestehenden Aufgaben mit und arbeiten mit den zuständigen Landesbehörden zusammen. Die VVA enthält zudem Bestimmungen zur Unterrichtung der Abfallbehörden bei der Entdeckung illegaler Verbringungen durch Zolldienststellen.
Um die Zusammenarbeit der Zolldienststellen und der Abfallbehörden im Rahmen der Verbringung von Abfällen zu erleichtern und einen gleichmäßigen Vollzug der Regelungen im AbfVerbrG und in der VVA sicherzustellen, wurde eine "Handlungsanleitung für die Zusammenarbeit der Zolldienststellen und Abfallbehörden im Rahmen der Verbringung von Abfällen" erarbeitet. Die Handlungsanleitung enthält insbesondere Aussagen zur Sachverhaltsaufklärung durch die Zolldienststellen, zur Unterrichtung der Abfallbehörden durch die Zolldienststellen (mittels eines Vordrucks), zur Sicherstellung nach Paragraf 11 Absatz 5 AbfVerbrG und über Entscheidungen der Abfallbehörden und das weitere Vorgehen.
Die Handlungsanleitung wurde von der LAGA am 1. August 2007 im Umlaufverfahren beschlossen. Die Neufassung des Vordrucks in der Anlage der Handlungsanleitung wurde von der LAGA am 12. März 2008 im Umlaufverfahren beschlossen. Die Handlungsanleitung (Stand 20. Februar 2008) ist auf der Internetseite der LAGA unter Publikationen – Informationen eingestellt. Die Handlungsanleitung wurde in einer Dienstvorschrift der Zollverwaltung umgesetzt. Entsprechend wurde diese in der Vollzugshilfe zur Abfallverbringung umgesetzt.
Bußgeldkatalog im Zusammenhang mit Verstößen bei der Abfallverbringung
Ein Bußgeldkatalog im Zusammenhang mit Verstößen bei der Abfallverbringung wurde von der LAGA in der Sitzung am 29. / 30. September 2009 beschlossen. Der Bußgeldkatalog wurde in den Jahren 2012 und 2018 (Zustimmung in der LAGA-Sitzung am 16. / 17. April 2018) aktualisiert. Der Bußgeldkatalog wurde auf der Internetseite der LAGA unter Publikationen – Informationen eingestellt.