Altfahrzeuge

Mehrere defekte Autos stehen übereinander

Deutschland weist einen Bestand von über 50 Millionen zugelassenen Personenkraftwagen (Pkw) und leichten Nutzfahrzeugen auf. Dieser Bestand unterliegt einem stetigen Wandel einerseits durch ständige Zulassungen beziehungsweise Anmeldungen von Neu- und Gebrauchtfahrzeugen, andererseits durch ständige Außerbetriebsetzungen beziehungsweise Abmeldungen. Jedes Jahr werden zwischen rund sieben und rund acht Millionen Pkw und leichte Nutzfahrzeuge außer Betrieb gesetzt. Davon werden jährlich rund drei Millionen Kraftfahrzeuge (Kfz) endgültig abgemeldet. Dabei handelt es sich aber nicht ausschließlich um Altfahrzeuge (das heißt Abfall), sondern auch um Gebrauchtfahrzeuge (das heißt Nicht-Abfall), denn es wird regelmäßig ein großer Teil in EU-Staaten exportiert und dort wieder angemeldet. Darüber hinaus wird ein weiterer Teil der Gebrauchtfahrzeuge in Nicht-EU-Staaten exportiert. Von den jährlich rund drei Millionen endgültig abgemeldeten Kfz sind regelmäßig zwischen rund 300.000 und rund 500.000 Altfahrzeuge – also Abfall.

Die umweltverträgliche Entsorgung (das heißt die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung sowie die gemeinwohlverträgliche Beseitigung) der Altfahrzeuge ist wichtig, weil Altfahrzeuge

  • einerseits Wertstoffe (zum Beispiel Stahl und Kupfer) enthalten, die zur Schonung der natürlichen Ressourcen in den Stoffkreislauf zurückzuführen sind und
  • andererseits umweltgefährdende Stoffe (zum Beispiel Schwermetalle) enthalten. Bei Altfahrzeugen handelt es sich um gefährlichen Abfall.

Die umweltverträgliche Entsorgung von Altfahrzeugen ist in Deutschland durch die Altfahrzeug-Verordnung geregelt. Nur die Behandlung von Altfahrzeugen nach den Vorschriften der Altfahrzeug-Verordnung stellt die umweltverträgliche Entsorgung und somit den Schutz unserer Umwelt sicher.

Stand: 01.10.2024

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