Jahresberichte über die Altfahrzeug-Verwertungsquoten in Deutschland

| Protokolle und Berichte | Kreislaufwirtschaft

Nach Artikel 7 Absatz 2 Unterabsatz 3 der Altfahrzeug-Richtlinie 2000/53/EG in Verbindung mit Artikel 3 Absatz 1 der Kommissions-Entscheidung 2005/293/EG über die Kontrolle der Einhaltung der Zielvorgaben für Wiederverwendung/Verwertung und Wiederverwendung/Recycling von Altfahrzeugen sind der Europäischen Kommission jährlich (binnen 18 Monaten nach dem Ende des betreffenden Jahres) mit Hilfe der im Anhang dieser Entscheidung enthaltenen Tabellen Daten zu Altfahrzeugen zu übermitteln. Außerdem sind nach Artikel 1 Absatz 1 Unterabsatz 2 der KOM-Entscheidung 2005/293/EG die verwendeten Daten ausführlich zu beschreiben (Qualitätsbericht).

Die gemeinsamen Jahresberichte des Umweltbundesamtes und des Bundesumweltministeriums enthalten insbesondere jeweils sowohl die ausgefüllten Tabellen als auch den Qualitätsbericht.

Aktualisierungsdatum:
https://www.bmuv.de/DL1997

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