Rechtsgrundlage für die umweltverträgliche Entsorgung (das heißt für die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung sowie die gemeinwohlverträgliche Beseitigung) von Altfahrzeugen in Deutschland ist die Altfahrzeug-Verordnung.
Vollzitat: "Altfahrzeug-Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Juni 2002 (BGBl. I S. 2214), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 2. Dezember 2016 (BGBl. I S. 2770) geändert worden ist"
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