Referentenentwurf zur Dritten Verordnung zur Änderung der Altfahrzeug-Verordnung

abgeschlossene Vorhaben | AltfahrzeugV

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Veränderte Vorgaben auf europäischer Ebene machen es erforderlich, die Altfahrzeug-Verordnung zu ändern. Am 4. Juli 2018 ist die Richtlinie (EU) 2018/851 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 zur Änderung der Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle in Kraft getreten. Diese Änderungsrichtlinie enthält insbesondere neue Mindestanforderungen an die erweiterte Herstellerverantwortung. Bestehende Regime der erweiterten Herstellerverantwortung sind an die neuen Vorgaben anzupassen. Mit dem vorliegenden Verordnungsentwurf werden die in diesem Zusammenhang erforderlichen Änderungen umgesetzt.

Der Referentenentwurf wurde den beteiligten Kreisen zur Anhörung zugeleitet. Auf der Basis der erbetenen Stellungnahmen wurde der Referentenentwurf anschließend zu einem Regierungsentwurf fortentwickelt.

Die Frist zur Einsendung schriftlicher Stellungnahmen endete am 17. April 2020.

Aktualisierungsdatum: 23.03.2020

Weitere Informationen

https://www.bmuv.de/GE868

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