BMUV fördert neuen ressourcenschonenden Fahrzeug-Waschpark

30.05.2024
Autos ind er Stadt in der Abenddämmerung
Die FAWA Fahrzeugwaschanlagen GmbH plant in Gießen einen innovativen Selbstwaschpark für die Fahrzeugreinigung, der auf Nachhaltigkeit setzt. Das Projekt spart Frischwasser, Energie und Reinigungschemie ein.

Pilotanlage in Hessen erhält 140.000 Euro aus dem Umweltinnovationsprogramm

Die FAWA Fahrzeugwaschanlagen GmbH plant in Gießen (Hessen), einen neuen ressourcenschonenden Selbstwaschpark zur Fahrzeugreinigung zu errichten und zu betreiben. Er soll fast vollständig ohne Frischwasser auskommen und rund 40 Prozent Energie sowie 30 Prozent Reinigungschemie einsparen. Das Pilotprojekt wird mit rund 140.000 Euro aus dem Umweltinnovationsprogramm des Bundesumweltministeriums gefördert.

Die familiengeführte FAWA Fahrzeugwaschanlagen GmbH betreibt unter dem Markennamen Müllers Autowaschpark zwei maschinelle Fahrzeugwaschanlagen und Selbstwaschplätze für die manuelle Fahrzeugreinigung in Gießen (Hessen). Die neue SB-Waschanlage soll weitestgehend auf den Einsatz von Frischwasser verzichten, indem Regenwasser für die Fahrzeugreinigung genutzt, das anfallende Abwasser zur Wiederverwendung aufbereitet und in den Kreislauf für die Fahrzeugreinigung zurückgeführt wird. Die benötigte Energie wird mittels Photovoltaikanlage und innovativer Wärmerückgewinnung aus speziellen Staubsaugern gewonnen.

Die neue Anlage soll jährlich rund 350 Kubikmeter Wasser im Vergleich zu effizienten SB-Waschparks mit biologischer Wasseraufbereitung einsparen. Die Wassereinsparung im Vergleich zu den weit verbreiteten SB-Waschparks ohne Wasseraufbereitung ist um einiges höher. Zudem sinkt der Gesamtenergieverbrauch bei der Projektanlage im Vergleich zu einer Anlage mit biologischer Wasseraufbereitung voraussichtlich um circa 40 Prozent auf 11.500 kWh pro Jahr. Gleichfalls wird durch die Nutzung von weicheren Regenwasser einer Reduzierung von bis zu 30 Prozent der schaumbildenden Chemie erreicht.

Mit dem Umweltinnovationsprogramm wird die erstmalige, großtechnische Anwendung einer innovativen Technologie gefördert. Damit ein Vorhaben aus dem Umweltinnovationsprogramm gefördert werden kann, muss es über den Stand der Technik hinausgehen und sollte Demonstrationscharakter haben.

30.05.2024 | Pressemitteilung Nr. 069/24 | Förderung
https://www.bmuv.de/PM11016
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