Gemeinsames Übereinkommen über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und über die Sicherheit der Behandlung radioaktiver Abfälle
Im Jahr 1997 wurde das "Gemeinsame Übereinkommen über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und über die Sicherheit der Behandlung radioaktiver Abfälle" (Joint Convention on the Safety of Spent Fuel Management and on the Safety of Radioactive Waste Management) verabschiedet.
Das Gemeinsame Übereinkommen verfolgt das Ziel, weltweit einen hohen Standard der Sicherheit der Einrichtungen zur Entsorgung bestrahlter Brennelemente aus Atomkraftwerken sowie radioaktiver Abfälle und ferner wirksame Vorkehrungen gegen mögliche Gefahren mit radiologischen Folgen durch solche Einrichtungen zu schaffen und langfristig zu erhalten. Sein Anwendungsbereich erstreckt sich auf bestrahlte Brennelemente, radioaktive Abfälle und ausgediente umschlossene Strahlenquellen, die grenzüberschreitende Verbringung dieser Stoffe sowie Ableitungen aus nuklearen Einrichtungen.
Die Vertragsparteien, darunter auch Deutschland, werden im Wesentlichen zu folgenden Maßnahmen verpflichtet:
- Umsetzung der international anerkannten technischen Vorschriften (Artikel 4 bis 28) in nationales Recht und Berichterstattung über die Umsetzung (Artikel 29 bis 37)
- Nachbesserung von Anlagen, die den Anforderungen des Gemeinsamen Übereinkommens nicht entsprechen (Artikel 5 und 12).
Auf Vertragsstaatenkonferenzen, die alle drei Jahre stattfinden, wird überprüft, inwieweit die Zielsetzung des Gemeinsamen Übereinkommens erfüllt ist. Für diese Überprüfungskonferenzen legen die Vertragsparteien jeweils einen Bericht vor, in dem die nationalen Maßnahmen beschrieben werden. Alle Vertragsparteien haben die Möglichkeit, auf Grundlage der Berichte schriftliche Fragen an andere Staaten zu richten. Die deutsche Seite hat diese Möglichkeit in der Vergangenheit stets genutzt. Umgekehrt haben andere Vertragsparteien zu den deutschen Berichten Fragen gestellt, die von der deutschen Seite schriftlich beantwortet wurden.
Die Überprüfungskonferenzen werden am Sitz des Sekretariats des Gemeinsamen Übereinkommens, der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO), in Wien durchgeführt. Die bisherigen Überprüfungskonferenzen fanden 2003, 2006, 2009, 2012, 2015, 2018 und 2022 statt.