Bericht der Bundesregierung für die siebte Überprüfungskonferenz im Mai 2021

Gemeinsames Übereinkommen über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und über die Sicherheit der Behandlung radioaktiver Abfälle

| Protokolle und Berichte | Nukleare Sicherheit

Das Bundeskabinett hat am 19. August 2020 den siebten Bericht der Bundesregierung zur Erfüllung des Gemeinsamen Übereinkommens über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und über die Sicherheit der Behandlung radioaktiver Abfälle beschlossen. Der Bericht (auf Englisch) wurde am 26. Oktober 2020 dem Depositar des Übereinkommens, der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) in Wien, zugeleitet.

Das Gemeinsame Übereinkommen hat zurzeit 83 Vertragsparteien (Stand Oktober 2020). Deutschland ist seit dem 13. Oktober 1998 Vertragspartei. Die Ziele des Übereinkommens sind:

  • weltweit einen hohen Standard der Sicherheit der Einrichtungen zur Entsorgung abgebrannter Brennelemente aus Kernkraftwerken sowie radioaktiver Abfälle zu erreichen und zu erhalten sowie
  • wirksame Vorkehrungen gegen mögliche Gefahren mit radiologischen Folgen durch solche Einrichtungen zu schaffen und auch langfristig zu erhalten.

Inwieweit die Vertragsparteien diese Zielsetzung erfüllen, wird auf alle drei Jahre stattfindenden Überprüfungskonferenzen der Vertragsparteien überprüft. Die Vertragsparteien sind dazu verpflichtet, schriftliche Berichte vorzulegen, die auf diesen Konferenzen erörtert und bewertet werden. Die siebte Überprüfungskonferenz hat – aufgrund der COVID-19-Pandemie später als ursprünglich vorgesehen – vom 27. Juni bis zum 8. Juli 2022 in Wien stattgefunden; die erste, zweite, dritte, vierte, fünfte und sechste Überprüfungskonferenz im November 2003 und jeweils im Mai 2006, 2009, 2012, 2015 und 2018 fanden ebenfalls in Wien statt.

https://www.bmuv.de/DL2577

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz und Verbraucherschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten.