Bericht der Bundesregierung für die achte Überprüfungskonferenz im März 2025

Gemeinsames Übereinkommen über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und über die Sicherheit der Behandlung radioaktiver Abfälle

| Protokolle und Berichte | Nukleare Sicherheit
80 Castorbehälter im Zwischenlager in Gorleben

Das Bundeskabinett hat am 19. Juni 2024 den achten Bericht der Bundesregierung zur Erfüllung des Gemeinsamen Übereinkommens über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und über die Sicherheit der Behandlung radioaktiver Abfälle beschlossen. Der Bericht (auf Englisch) wurde am 18. August 2024 dem Depositar des Übereinkommens, der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) in Wien, zugeleitet.

Das Gemeinsame Übereinkommen hat zurzeit 90 Vertragsparteien (Stand August 2024). Deutschland ist seit dem 13. Oktober 1998 Vertragspartei. Die Ziele des Übereinkommens sind:

  • weltweit einen hohen Standard der Sicherheit der Einrichtungen zur Entsorgung abgebrannter Brennelemente aus Kernkraftwerken sowie radioaktiver Abfälle zu erreichen und zu erhalten sowie
  • wirksame Vorkehrungen gegen mögliche Gefahren mit radiologischen Folgen durch solche Einrichtungen zu schaffen und auch langfristig zu erhalten.

Inwieweit die Vertragsparteien diese Zielsetzung erfüllen, wird auf alle drei Jahre stattfindenden Überprüfungskonferenzen der Vertragsparteien überprüft. Die Vertragsparteien sind dazu verpflichtet, schriftliche Berichte vorzulegen, die auf diesen Konferenzen erörtert und bewertet werden. Die achte Überprüfungskonferenz wird vom 17. bis zum 28. März 2025 in Wien stattfinden; die erste, zweite, dritte, vierte, fünfte, sechste und siebte Überprüfungskonferenz im November 2003 und jeweils im Mai 2006, 2009, 2012, 2015, 2018 und 2022 fanden ebenfalls in Wien statt.

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