Über 30 Jahre Naturschutz im geeinten Deutschland
FAQs
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Das BMUV setzt sich für einen effektiven Schutz und eine nachhaltige Nutzung von Natur und biologischer Vielfalt in Deutschland ein. Die folgenden Seiten geben einen Überblick über die wichtigsten Strategien, Programme und Konzepte für den Schutz von Natur und biologischer Vielfalt auf nationaler Ebene.
Stand:
Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt
Aktionsprogramm Insektenschutz
UN-Dekade biologische Vielfalt 2011-2020
Unternehmen Biologische Vielfalt 2020
Naturkapital Deutschland – TEEB DE
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Die EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 verfolgt das Ziel, dass sich die biologische Vielfalt in Europa bis 2030 erholt. Mit der neuen Biodiversitätsstrategie werden die Hauptursachen für den Verlust an biologischer Vielfalt adressiert, wie etwa die nicht nachhaltige Nutzung von Land und Meer, der Raubbau an natürlichen Ressourcen, die Umweltverschmutzung und invasive gebietsfremde Arten. Die inmitten der COVID-19-Pandemie von der Europäischen Kommission angenommene Strategie ist von entscheidender Bedeutung, um die Widerstandfähigkeit unserer Gesellschaften gegenüber künftigen Pandemien zu stärken oder deren Ausbruch zu verhindern. Das BMUV setzt sich unter deutscher Ratspräsidentschaft dafür ein, beim Schutz der biologischen Vielfalt entscheidende Schritte voranzukommen.
Stand:
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Biologische Vielfalt (Biodiversität) kennt keine politischen Grenzen. Neben den Aktivitäten zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung von biologischer Vielfalt auf nationaler und europäischer Ebene kommt, daher der internationalen Zusammenarbeit eine große Bedeutung zu:
- Im Jahr 2021 soll auf der 15. Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD) in China ein neuer globaler Rahmen zum Schutz der biologischen Vielfalt für die Zeit nach 2020 verabschiedet werden. Das BMUV setzt sich gemeinsam mit seinen europäischen und internationalen Partnern für ein ambitioniertes Rahmenwerk und eine verbesserte Umsetzung ein.
- Um die Umsetzung der international vereinbarten Ziele und nationaler Biodiversitäts-Strategien voranzubringen, unterstützt das BMUV über die Internationale Klimaschutzinitiative (IKI) weltweit Partnerländer durch konkrete Projekte zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung der Biodiversität. Seit 2008 konnten so bisher mehr als 300 biodiversitätsrelevante Vorhaben mit einer Gesamtsumme von rund 1,5 Milliarden Euro bewilligt werden.
- Die Bundesregierung, vertreten durch das BMUV und das Bundesamt für Naturschutz (BfN), unterstützt weltweit die Einrichtung neuer UNESCO-Biosphärenreservate in Transformations- und Entwicklungsländern, insbesondere für das südliche Afrika.
- In der "Bonn Challenge" haben sich Länder weltweit dazu verpflichtet, 350 Million Hektar Wald bis 2030 wiederherzustellen. Dies ist ein wichtiger Beitrag zu einer erfolgreichen Umsetzung der UN-Dekade zur Wiederherstellung von Ökosystemen. Das BMUV begleitet auf politischer Ebene intensiv die Regionalprozesse der Bonn Challenge, zum Beispiel in Lateinamerika, Afrika, Zentralasien und im Südkaukasus.
- Das BMUV setzt sich auf allen Ebenen – von lokalen Projekten bis zu internationalen Verhandlungen – dafür ein, dass Wilderei und der illegale Wildtierhandel entlang der gesamten Handelskette bekämpft werden.
Stand:
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Mit dem sogenannten "Nationalparkprogramm der DDR" konnten allein 14 neue Großschutzgebiete kurz vor der Wiedervereinigung im Jahr 1990 dauerhaft unter Schutz gestellt werden. Seit dem sind viele weitere Großschutzgebiete hinzugekommen. Insgesamt gibt es in Deutschland heute über 138 Großschutzgebiete: 16 Nationalparke, 18 Biosphärenreservate und 104 Naturparke. Somit stehen heute rund ein Drittel der Landesfläche unter Schutz. Zudem ist auf Basis der europäischen Naturschutzrichtlinien seit 1992 das europäische Schutzgebietsnetz Natura 2000 in Deutschland errichtet worden, das alleine rund 15 Prozent der Landesfläche und rund 45 Prozent der Meeresflächen in Deutschland umfasst. Damit konnten viele gefährdete Arten und ihre Lebensräume auf Dauer gesichert werden. Der Bund hat im Rahmen seiner beispielhaften Initiative des Nationalen Naturerbes bisher rund 156.000 Hektar wertvolle Naturschutzflächen, insbesondere in Ostdeutschland, von einer Privatisierung ausgenommen und für den Naturschutz gesichert. Der Großteil der Flächen wurde unentgeltlich an Länder, Naturschutzorganisationen oder Stiftungen übertragen, damit diese Flächen als Refugien für viele gefährdete oder seltene Tier- und Pflanzenarten erhalten werden. Auf rund 33.000 Hektar übernimmt der Bund selbst die Naturschutzaufgaben.
Durch gezielte Artenhilfsprogramme haben zudem eine Reihe von ehemals besonders gefährdeten Arten wie Weißstorch, Seeadler, Fischotter oder Großes Mausohr einen positiven Bestandstrend. Mit dem Wolf ist erstmals eine in Deutschland bereits ausgestorbene Tierart wieder eingewandert.
In den letzten 30 Jahren hat sich aber auch zunehmend die Erkenntnis durchgesetzt, dass Hilfsprogramme für einzelne gefährdete Arten und die Ausweisung von Schutzgebieten allein nicht ausreichen, sondern dass eine nachhaltige Nutzung auf der gesamten Fläche erforderlich ist, um den immer noch anhaltenden Rückgang der biologischen Vielfalt zu stoppen. Zur Verbreitung dieser Erkenntnis und zu einem entsprechenden Handeln hat ganz entscheidend die Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt (NBS) beigetragen, die 2007 von der Bundesregierung beschlossen wurde. Diese Strategie, die mit ihren rund 330 Zielen und 430 Maßnahmen sowohl den Schutz als auch die nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt im Fokus hat, hat einen breiten Dialogprozess in unserem Land ausgelöst und eine große Vorbildwirkung entfaltet. Fast alle Bundesländer und auch viele Kommunen haben inzwischen eigene Strategien zur Erhaltung der biologischen Vielfalt entwickelt. Für die Umsetzung der Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt konnte mit dem Bundesprogramm Biologische Vielfalt erfolgreich ein eigenes Förderprogramm etabliert werden, dessen Mittelausstattung von ursprünglich 15 Millionen im Jahr 2011 auf mittlerweile 45 Millionen angewachsen ist. Die Fortentwicklung der NBS, die NBS 2030, soll in 2024 durch das Bundeskabinett beschlossen werden.
Stand:
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Wir Menschen sind von einer intakten und vielfältigen Natur abhängig: Wälder, Moore und Flussauen tragen zu Klimaschutz und Klimaanpassung bei. Insekten sind wesentlich für die natürliche Bestäubung und damit für die Lebensmittelproduktion. Naturräume brauchen wir zur Erholung. Stadtnatur trägt zur Abkühlung in heißen Sommern und zu guter Luft bei. Naturschutzgebiete, extensive und naturverträgliche Landwirtschaft und sonstige grüne Infrastruktur sorgen für die Sauberkeit von Flüssen, Grundwasser und damit auch der Meere. Unsere Meere versorgen uns durch komplexe Nahrungsketten mit Fisch und Meeresfrüchten. Die Natur liefert Wirkstoffe, die wir zur Bekämpfung von Krankheiten benötigen. Und das sind nur einige Beispiele. Wenn diese und andere Naturleistungen ausfallen oder beeinträchtigt werden, kann dies unsere Lebensgrundlagen in Gefahr bringen. Denn viele dieser Leistungen können nicht durch Ersatzmaßnahmen durch den Menschen kompensiert werden.
Durch die zunehmende Zerstörung bislang noch intakter Lebensräume nimmt das Risiko von Krankheitsübertragungen vom Tier auf den Menschen (Zoonosen) zu. Für die starke Zunahme von zoonotischen Infektionskrankheiten ist vor allem die Nähe von Mensch und Tier verantwortlich. Denn der Mensch dringt immer weiter in den Lebensraum von wilden Tieren ein. Regenwald wird gerodet, um Rohstoffe zu gewinnen und neue Flächen für die Nutztierhaltung zu schaffen. Wenn Rinder immer weiter dort grasen, wo der Lebensraum von Wildtieren beginnt, kommt es zu verstärktem Kontakt von Tieren untereinander und von Wildtieren und Menschen. Erreger schaffen es so, sich aus ihren historischen Verbreitungsgebieten wegzubewegen. Mit der Zerstörung von Ökosystemen und dem Verlust biologischer Vielfalt schaden wir uns also letztlich selbst. Pandemievorsorge braucht deshalb engagierten internationalen Natur- und Artenschutz.
Stand:
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Biologische Vielfalt oder Biodiversität ist letztlich alles das, was zur Vielfalt der belebten Natur beiträgt: Arten von Tieren, höheren Pflanzen, Moosen, Flechten, Pilzen und Mikroorganismen sowie die innerartliche Vielfalt (=genetische Vielfalt) und die Vielfalt der Ökosysteme. Im Sinne des Übereinkommens über die biologische Vielfalt werden wildlebende Arten ebenso dazu gerechnet wie die Vielfalt von Nutztierrassen und Kulturpflanzensorten.
Die Schätzungen des globalen Artenreichtums schwanken stark, je nach gewählter Schätzmethode. Allgemein wird eine Gesamtzahl von 14 Millionen Arten angenommen. Beschrieben sind weltweit etwa 1,8 Millionen Arten, davon fällt der größte Anteil mit etwa eine Million Arten auf die Insekten. Die derzeitige Aussterberate übertrifft die vermutete natürliche Rate um das 100 bis 1000fache und ist durch menschliches Handeln bedingt.
Biologische Vielfalt ist die Grundlage einer langfristig gesicherten Existenz des menschlichen Lebens auf der Erde. Für ihre Erhaltung gibt es vielfältige ökologische, ökonomische, soziale, kulturelle und ethische Gründe: Eine intakte und vielfältige Natur kann sich besser an sich verändernde Umweltbedingungen anpassen – eine wichtige Voraussetzung angesichts des weltweiten Klimawandels. Wirtschaftlich bedeutsame Naturleistungen sind beispielsweise die Selbstreinigungskraft von Gewässern, die Luftreinigung über die Filterleistungen von Bäumen und Sträuchern oder die natürliche Bodenfruchtbarkeit. Viele bedeutsame Wirtschaftszweige und zahllose Arbeitsplätze in Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, Tourismus, Gesundheitswesen hängen direkt und indirekt von einer intakten und vielfältigen Naturausstattung ab. Aspekte des Naturerlebens, von Ästhetik, Bildung, Freizeitgestaltung, aber auch Heimatgefühl und Lebensqualität des Wohnumfelds sowie ethische Gründe sprechen ebenfalls für die dauerhafte Sicherung der biologischen Vielfalt.
Stand:
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Für den Rückgang der Artenvielfalt ist vor allem der Mensch verantwortlich. Gründe gibt es viele: Der Raubbau an der Natur lässt in vielen Ländern aus Wäldern Agrarsteppen entstehen, und Flussauen machen für Siedlungen Platz. Vom Menschen eingeschleppte Arten verdrängen die einheimische Flora und Fauna. Und auch der Klimawandel beeinträchtigt Lebensgemeinschaften, etwa, weil weniger Niederschläge fallen.
Unser menschliches Handeln hat dramatische Auswirkungen auf alles weitere Leben auf der Erde und im Wasser. Die heutige Biomasse von wilden Landsäugetieren zum Beispiel ist etwa siebenmal niedriger als zu Beginn der menschlichen Zivilisation. Intensiver Walfang und Ausbeutung anderer Meeressäugetiere haben zu einem circa fünffachen Rückgang der globalen Biomasse von Meeressäugern geführt. Die Hälfte der Pflanzen wurde bisher zerstört. Ursachen sind direkte Vernichtung, aber auch die Einschränkung ihres Lebensraumes oder die Zerstörung von Bedingungen, die sie zu ihrer Fortpflanzung benötigen. Um dem Verlust der Artenvielfalt entgegenzuwirken, setzt sich das BMU auf vielfältige Weise auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene ein.
Stand:
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Das Nationalparkprogramm wurde von der letzten DDR-Regierung im September 1990 verabschiedet. Fünf Nationalparke, sechs Biosphärenreservate und drei Naturparke, davon allein fünf Schutzgebiete in Mecklenburg-Vorpommern, wurden ausgewiesen und erhielten im Einigungsvertrag Bestandsschutz. Damit wurden etwa 4,5 Prozent der Landesfläche der DDR unter Schutz gestellt: ein in der deutschen Geschichte einmaliger Vorgang. Nach der Wiedervereinigung wurden bundesweit sechs weitere Nationalparke ausgewiesen. Insgesamt verfügt Deutschland heute über 138 Großschutzgebiete: 16 Nationalparke, 18 Biosphärenreservate und 104 Naturparke.
Stand:
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Das "Grüne Band" ist der ehemalige Grenzstreifen zwischen Ost und West in ganz Europa. In diesem 12.500 Kilometer langen Bereich konnte sich aufgrund der Nutzungsruhe und Abgeschiedenheit über Jahrzehnte ein zusammenhängendes Band von zum Teil sehr wertvollen Biotopen entwickeln. In Deutschland gehört der 1400 Kilometer lange Abschnitt zum Nationalen Naturerbe und bildet einen Biotopverbund von Süd nach Nord.
Stand:
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"Nationale Naturmonumente" wurden als Schutzgebietskategorie in Anlehnung an internationale Vorbilder im Jahr 2010 in das deutsche Naturschutzrecht eingeführt. Sie schützen Landschaftsausschnitte oder flächenhafte Naturerscheinungen, die aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, kulturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen und wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit von herausragender Bedeutung sind. Oftmals im Zusammenwirken natürlicher und menschlicher Einflüsse entstanden, sind sie häufig Refugien für ganz besondere Lebensgemeinschaften. Bezogen auf ihre Größe ordnen sich Nationale Naturmonumente zwischen den deutlich größeren Nationalparken einerseits und den wesentlich kleineren Naturdenkmälern andererseits ein.
Ein Nationales Naturmonument unterliegt einem strengen Schutz, der jegliche Veränderung der geschützten Naturerscheinung ausschließt. Dieser herausgehobene Schutz ist auch als Auszeichnung zu verstehen. Er weist einerseits auf eine besondere Verantwortung hin und macht andererseits auf eine außergewöhnliche Attraktion aufmerksam. Nationale Naturmonumente halten dazu an, sorgfältig mit dem umzugehen, was das kulturelle und natürliche Erbe aus vergangenen Zeiten überliefert hat. Derzeit gibt es sechs "Nationale Naturmonumente" in Deutschland, die ein vielfältiges Spektrum an außergewöhnlichen, natürlichen und kulturellen Erscheinungen abbilden: von den eher kleinräumigen uralten "Ivenacker Eichen", die Felsnadeln der "Bruchhauser Steine" und das "Kluterthöhlensystem" über den imposanten Donaudurchbruch an der "Weltenburger Enge" bis hin zum insgesamt rund 1400 Kilometer langen ehemaligen innerdeutschen Grenzstreifen, der als "Grünes Band" bereits in Thüringen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Hessen zum Nationalen Naturmonument erklärt wurde.
Stand:
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Im Jahr 1970 wurde der erste deutsche Nationalpark Bayerischer Wald ausgewiesen. Mittlerweile gibt es neben den Biosphärenreservaten und Naturparken insgesamt 16 Nationalparke als Teil der 138 Nationalen Naturlandschaften Deutschlands. Oberstes Schutzziel der deutschen Nationalparke ist die Gewährleistung einer ungestörten Dynamik der Naturprozesse, hier darf Natur wieder Natur sein.
Stand:
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UNESCO-Biosphärenreservate sind international repräsentative Modellregionen. Sie verwirklichen nachhaltige Entwicklung und erhalten die Natur- und Kulturlandschaft im Rahmen des UNESCO-Programms "Der Mensch und die Biosphäre" (MAB).
In Deutschland gibt es derzeit 18 Biosphärenreservate. Sie nehmen mit einer Gesamtfläche von knapp zwei Millionen Hektar einen Anteil von etwa vier Prozent an der Fläche Deutschlands ein (ausgenommen Wasser- und Wattflächen der Nord- und Ostsee). Sie verfügen über eine Kernzone (mindestens drei Prozent ihrer Fläche) für den Prozessschutz beziehungsweise die Erhaltung natürlich-dynamischer Prozesse. Von den 18 Biosphärenreservaten in Deutschland sind 17 von der UNESCO anerkannt; bei dem verbleibenden Gebiet Karstlandschaft Südharz wird die internationale Anerkennung angestrebt.
Die Biosphärenreservate zwischen Südostrügen und Berchtesgadener Land repräsentieren wichtige Landschaftstypen Deutschlands und zeigen die Vielfalt der Lebensräume, der Fauna und Flora hierzulande. Sie sind unterteilt in Kern-, Pflege- und Entwicklungszonen. Fast alle deutschen Biosphärenreservate werden als Kulturlandschaften wirtschaftlich genutzt und liegen in ländlichen Räumen. Wegen niedriger Umweltbelastung und reizvoller Landschaft sind sie beliebte Urlaubsziele und Naherholungsgebiete. In Deutschland gehören neben den Nationalparken und Naturparken auch die Biosphärenreservate zu den "Nationalen Naturlandschaften". Weltweit gibt es 748 anerkannte Biosphärenreservate im UNESCO-Weltnetz.
Stand:
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Naturparke sind großräumige Landschaften, die überwiegend aus Landschafts- und Naturschutzgebieten bestehen. Sie dienen dem Schutz und Erhalt der Kulturlandschaften, dem Naturerleben und der Erholung, dem natur- und umweltverträglichen Tourismus und einer dauerhaft natur- und umweltverträglichen Landnutzung. Mit einer Gesamtfläche von mehr als 10,3 Millionen Hektar decken die Naturparke etwa 28,7 Prozent der Landesfläche Deutschlands ab. In Deutschland gibt es derzeit 104 Naturparke.
Stand:
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Das "Nationale Naturerbe" ist eine herausragende Initiative des Bundes, bei der bundeseigene Flächen unentgeltlich an die Länder, an Naturschutzorganisationen – sowie Stiftungen übertragen werden, die künftig für die Pflege und Entwicklung der Flächen zum Schutze der Natur verantwortlich sind. Auf einem Teil des Naturerbes übernimmt der Bund selbst die Naturschutzaufgaben. Bislang konnten so rund 156.000 Hektar Naturerbe-Flächen für die Natur gesichert werden.
Viele Flächen des Nationalen Naturerbes weisen eine außergewöhnlich hohe Arten- und Lebensraumvielfalt auf. Aufgrund der früheren besonderen Nutzung als militärisches Übungsgebiet oder der Lage in Naturschutzgebieten sind viele Naturerbe-Flächen wichtige Refugien für seltene Tier- und Pflanzenarten. Mit ihrer teilweise enormen Ausdehnung sowie dem Fehlen von Siedlungen und Verkehrswegen bieten die Gebiete die Chance, Natur- und Artenschutz großräumig und ohne Konflikte mit konkurrierenden (wirtschaftlichen) Nutzungen umzusetzen. Die Flächen des Nationalen Naturerbes sind vorrangig der Natur gewidmet.
Stand:
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In Deutschland befinden sich drei UNESCO-Weltnaturerbestätten auf der Welterbeliste: die Fossilienlagerstätte Grube Messel (Hessen), das deutsch-niederländisch-dänische Wattenmeer, und die Alten Buchenwälder Deutschlands.
Das Wattenmeer wurde 2009 in die Welterbeliste aufgenommen. Zum Weltnaturerbe Wattenmeer gehören die Nationalparke Niedersächsisches Wattenmeer, Hamburgisches Wattenmeer, Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer sowie ein Schutzgebiet in den Niederlanden. 2014 wurde das Gebiet um das dänische Wattenmeer erweitert, sodass nun das gesamte Wattenmeer entlang der Nordseeküste auf der UNESCO-Welterbeliste steht. Die Alten Buchenwälder Deutschlands wurden 2011 als Erweiterung der Buchenurwälder der Karpaten (Slowakische Republik/Ukraine) als Naturerbe in die Welterbeliste aufgenommen. Dabei handelt es sich um Gebiete in den Nationalparken Jasmund und Müritz in Mecklenburg-Vorpommern, Hainich in Thüringen und Kellerwald-Edersee in Hessen sowie dem Grumsin im Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin in Brandenburg.
Das Ziel des UNESCO-Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt (Welterbekonvention) ist es, Natur- und Kulturgüter von außergewöhnlichem und universellem Wert als Teil des gemeinsamen Erbes der Menschheit dauerhaft zu erhalten.