Schutz von Natur und biologischer Vielfalt auf Flächen des Bundes
Die "Strategie zur vorbildlichen Berücksichtigung von Biodiversitätsbelangen auf allen Flächen des Bundes" (StrÖff) setzt wichtige Ziele der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt um, die 2007 von der Bundesregierung beschlossen wurde.
Mit der "Strategie zur vorbildlichen Berücksichtigung von Biodiversitätsbelangen auf allen Flächen des Bundes" (StrÖff) hat der Bund seine Vorbildfunktion bei der Erhaltung der natürlichen Artenvielfalt gestärkt. Die StrÖff wurde am 14. September 2016 vom Bundeskabinett beschlossen.
Die StrÖff dient nicht nur der Umsetzung der "Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt", sondern sie steht auch in engem Zusammenhang mit der gesetzlichen Regelung in Paragraf 2 Absatz 4 des Bundesnaturschutzgesetzes, in der es heißt: "Bei der Bewirtschaftung von Grundflächen im Eigentum oder Besitz der öffentlichen Hand sollen die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege in besonderer Weise berücksichtigt werden".
Die Bundesregierung wird mit der StrÖff ihrer besonderen Verantwortung für den Naturschutz auf den Flächen des Bundes gerecht. Mit zahlreichen Maßnahmen und Programmen wird auf Bundesflächen die Erhaltung der Artenvielfalt gefördert. Die Strategie gilt für alle Flächen des Bundes, zum Beispiel Bundeswälder, Truppenübungsplätze der Streitkräfte, Bundesliegenschaften, Bundeswasserstraßen, Bundesfernstraßen sowie das Schienennetz der Deutschen Bahn. Die StrÖff umfasst Maßnahmen und Programme mit denen die verschiedenen zuständigen Stellen des Bundes die Biodiversität heute und in den kommenden Jahren schützen, erhalten und fördern. Zu Projekten von nationaler Bedeutung zählen unter anderem das "Bundesprogramm Wiedervernetzung" oder das "Bundesprogramm Blaues Band".
Die Bundesregierung wird im Rahmen der Berichtspflichten zur Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt regelmäßig darüber berichten, wie die Strategie umgesetzt wird.