Welche Pflichten haben Wirtschaftsakteure bei Unfällen, die im Zusammenhang mit der Sicherheit von Produkten auftreten?
FAQSobald Hersteller Kenntnisse über einen im Zusammenhang mit ihrem Produkt eingetretenen Unfall haben, melden sie diesen den nationalen Marktüberwachungsbehörden. Für die Meldung hat der Hersteller das Safety-Business-Gateway zu nutzen.
Sofern der Hersteller nicht in der Union niedergelassen ist, übernimmt die verantwortliche Person die Meldung.
Haben Einführer oder Händler von einem Unfall Kenntnis, informieren sie unverzüglich den Hersteller. Sofern der Hersteller den Einführer oder Händler dazu anweist, melden diese den Unfall den nationalen Marktüberwachungsbehörden.
Was und wer sind Wirtschaftsakteure?
Enthalten in Fragen und Antworten zu
IIIh) EU-Produktsicherheitsverordnung – Pflichten der Wirtschaftsakteure – Pflichten bei Unfällen
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