Verpackungsabfälle
Verpackungen gehören zum täglichen Leben. Sie dienen unterschiedlichsten Zwecken, wie der sicheren Lieferung von Produkten (Transportverpackungen), der Aufnahme und dem Schutz von Waren (Verkaufsverpackungen) sowie manchmal auch der Darbietung von Erzeugnissen (Umverpackungen). Sie lassen sich nach ihrer jeweiligen Bestimmung in verschiedene Kategorien unterteilen.
Begrenzung der Verpackungsmenge
Hauptsächlich bestehen Verpackungen aus Glas, Papier, Pappe und Karton, Kunststoff, Eisenmetallen, Aluminium und Holz – wertvolle (sekundäre) Rohstoffe, deren Wiederverwendung oder Verwertung zur Schonung der natürlichen Rohstoffquellen, zur Energieeinsparung und zur Reduzierung der Emission von Treibhausgasen führen.
Die Regelungen des Verpackungsgesetzes zielen – neben der Verbesserung des Recyclings - auch darauf ab, den Ressourceneinsatz schon bei der Herstellung möglichst zu minimieren. Die Lizenzentgelte, welche die Inverkehrbringer verpackter Ware bei dualen Systemen zu zahlen haben, hängen unter anderem von der eingesetzten Materialmenge in der Verpackung ab. Das heißt wer viel verpackt muss mehr zahlen. Hier entsteht ein ökonomischer Anreiz zur materialschonenden Verpackung. Damit wird auch einer umfassenden Produktverantwortung Rechnung getragen. Dies bedeutet, dass die Verantwortung der Hersteller und Vertreiber für ihr Produkt von der Herstellung bis zu dessen umweltgerechten Entsorgung reicht.