Bund- und Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall
Die am 2. Juli 1963 gegründeten Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) hat zum Ziel, einen möglichst ländereinheitlichen Vollzug des Abfallrechts in der Bundesrepublik Deutschland sicherzustellen. Sie ist ein Arbeitsgremium der Umweltministerkonferenz (UMK). In der LAGA wirken alle Bundesländer und der Bund gleichberechtigt mit. Der LAGA gehören die Abteilungsleiter/innen der obersten Abfallwirtschaftsbehörden der Länder und der zuständigen Abteilung des BMU an. Die Vollversammlung tagt in der Regel zweimal pro Jahr.
Den Vorsitz führt ein Bundesland jeweils für zwei Kalenderjahre. Er wechselt in alphabetischer Reihenfolge. Innerhalb der LAGA gibt es drei Ausschüsse:
- APV – Ausschuss für Produktverantwortung
- ARA – Ausschuss für Abfallrecht
- ATA – Ausschuss für Abfalltechnik