Abfallverzeichnis und Nachweisverfahren
Vorschriften regeln wie Abfall bestimmt und registriert wird
Die Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) ist sowohl für die Bezeichnung von Abfällen als auch für Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit maßgeblich. Es gibt insgesamt 842 Abfallarten, es gibt drei Typen von Abfallarten.
Die Nachweisverordnung regelt die Nachweisführung bei der Entsorgung gefährlicher Abfälle und macht Vorgaben über die Zulässigkeit der vorgesehenen Entsorgung.
Stand:
06.08.2024