Die Strahlenschutzverordnung sieht zum Schutz der Gesundheit von Personen mit beruflicher Exposition eine ärztliche Überwachung durch Ärzte vor. Die Ärzte werden für diese Aufgabe von der zuständigen Landesbehörde ermächtigt.
Die Richtlinie "Ärztliche Überwachung exponierter Personen durch ermächtigte Ärzte nach Strahlenschutzrecht" konkretisiert die Anforderungen an die ärztliche und die besondere ärztliche Überwachung.
Diese Richtlinie ersetzt die Richtlinie für die technische Prüfung von Röntgeneinrichtungen und genehmigungsbedürftigen Störstrahlern nach der Röntgenverordnung vom 9. Januar 2009.
Gesetz/ Verordnung
Arbeitsschutz bei ionisierender Strahlung
| 23.06.15
Strahlenschutz in der Tierheilkunde - RL zur VO über den Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlen (Strahlenschutzverordnung - StrlSchV) und zur VO über den Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlen (Röntgenverordnung - RöV)
Richtlinie zur Durchführung der Qualitätssicherung bei Röntgeneinrichtungen zur Untersuchung oder Behandlung von Menschen nach den Paragrafen 16 und 17 der Röntgenverordnung
Gesetz/ Verordnung
Arbeitsschutz bei ionisierender Strahlung
| 30.04.14
Die Strahlenschutzverordnung vom 20. Juli 2001 (BGBl. I Seite 1714) enthält in Umsetzung der EU-Richtlinie 96/29/EURATOM eine Reihe von Änderungen und Neuregelungen, die zur Senkung der Strahlenexposition beitragen.
Gesetz/ Verordnung
Arbeitsschutz bei ionisierender Strahlung
| 15.12.03
Erstmalig in der Bundesrepublik Deutschland wurde der Strahlenschutz von Personen, die einer erheblich erhöhten Strahlenexposition durch natürliche Strahlenquellen an Arbeitsplätzen ausgesetzt sind, rechtsverbindlich geregelt.
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