Blei, Cadmium, Quecksilber
Zu den Umweltkontaminanten in Lebensmitteln, von denen je nach Gehalt gesundheitliche Gefahren für die Verbraucherinnen und Verbraucher ausgehen können, gehören Schwermetalle wie Blei, Cadmium und Quecksilber.
Schwermetalle sind in Gesteinen der Erdkruste enthalten und können somit durch natürliche Verwitterungsprozesse in der Umwelt und auch in Lebensmitteln vorkommen. Durch vielfältige industrielle Nutzung gelangen sie auch anthropogen bedingt in die Umwelt. Schwermetalle werden in Industriebereichen in vielfältiger Weise noch technisch genutzt. Sie gelangen durch Produktionsabfälle, durch die Anwendung entsprechender Produkte und durch deren Abfallentsorgung in die Umwelt und können dadurch auch in Lebensmittel gelangen. Viele Einflüsse auf die Umwelt und die Lebensmittel, so auch der Schwermetallgehalt, können sowohl anthropogen als auch natürlich bedingt sein; eine eindeutige Abgrenzung ist nicht möglich.
Bereits seit 1993 gelten zum Schutz der menschlichen Gesundheit EU-weit Höchstgehalte für Quecksilber in Fischen und Fischereierzeugnissen, seit April 2002 Höchstgehalte für Blei und Cadmium in verschiedenen Lebensmitteln wie Getreide, Gemüse und Früchte sowie Fleischerzeugnisse und Fischereierzeugnisse und seit Juli 2009 Höchstgehalte für Blei, Cadmium und Quecksilber in Nahrungsergänzungsmitteln. Heute sind die europaweit geltenden rechtsverbindlichen Höchstgehalte in der Verordnung (EU) 2023/915 der Kommission vom 25. April 2023 über Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 festgeschrieben.
Die Bestimmung von Blei, Cadmium und Quecksilber im Rahmen des jährlichen Lebensmittel-Monitoring ergaben, dass der Anteil der Proben mit Überschreitung der Höchstgehalte für die oben genannten Schwermetalle bis auf wenige Ausnahmen im Großen und Ganzen gering ist.