Höchstgehalte für Blei, Cadmium und Quecksilber in Nahrungsergänzungsmitteln

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Mit gesundheitsschädlichem Blei, Cadmium und Quecksilber hoch belastete Nahrungsergänzungsmittel werden seit dem 1. Juli 2009 europaweit einheitlich vom Markt genommen. Die rechtsverbindlichen Höchstgehalte ergänzen die bereits seit 1993 geltenden Höchstgehalte für Quecksilber in Fischen und Fischereierzeugnissen und die seit 2002 geltenden Höchstgehalte für Blei und Cadmium in verschiedenen Hauptlebensmittelgruppen wie Milch, Getreide, Gemüse und Früchte sowie Fleisch- und Fischereierzeugnisse. Mit den Höchstgehalten wird der gesundheitliche Verbraucherschutz auch in Deutschland weiter verbessert.

Aktualisierungsdatum:
https://www.bmuv.de/DL1345

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