Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt
Nach dem Reaktorunfall in Tschernobyl wurde die Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt auf der Grundlage des Strahlenschutzvorsorgegesetzes erheblich ertüchtigt und erweitert. Die Regelungen sind in das neue Strahlenschutzgesetz vom 27. Juni 2017 übernommen worden. Die Aktivitätskonzentration in Luft und Gewässern wird mit Hilfe von kontinuierlich arbeitenden, ortsfesten Messnetzen ständig gemessen. Darüber hinaus wird der Strahlenpegel im Bundesgebiet an etwa 1.700 Messstationen rund um die Uhr überwacht. Mit einem umfangreichen Messprogramm wird zusätzlich die Aktivitätskonzentration in Lebensmitteln, Futtermitteln oder auch im Trinkwasser in Deutschland überwacht, so dass sichergestellt ist, dass auch kleine Veränderungen der Kontaminationssituation in Deutschland festgestellt werden und darauf reagiert werden kann.
Als im Jahr 1986 der Unfall im Atomkraftwerk Tschernobyl zu einer europaweiten Kontamination der Umwelt führte, wurde die großräumige Überwachung der Umweltradioaktivität, die nach Einstellung der oberirdischen Kernwaffenversuche vermeintlich an Bedeutung verloren hatte, mit dem Strahlenschutzvorsorgegesetz (StrVG) gesetzlich geregelt und mit Hilfe der Informationstechnik zu einem "Integrierten Mess- und Informationssystem (IMIS)" ausgebaut.
Neben der äußeren Strahlenexposition – vor allem durch Gammastrahlung aus den Radionukliden im Boden und die kosmische Strahlung – spielen Radionuklide eine Rolle, die in den Körper aufgenommen werden, sei es durch Ingestion (Aufnahme mit der Nahrung), sei es durch Inhalation (Aufnahme mit der Atemluft). Die Konzentration von Radionukliden in Nahrungsmitteln (zum Beispiel Milch, Gemüse, Fisch) ist von der Konzentration der Radionuklide in anderen Umweltmedien (zum Beispiel Futtermittel, Ackerboden, Gewässer) abhängig. Es ist deswegen sinnvoll, auch diese Medien ständig zu überwachen.