Messanleitungen

Die Überwachung der Aktivitätskonzentrationen beziehungsweise der spezifischen Aktivitäten radioaktiver Stoffe in der Umwelt erfolgt in Deutschland gemäß dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft von 1957 sowie dem Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzgesetz, StrlSchG) von 2017. Zu den Aufgaben des Bundes und seiner Einrichtungen gehört es, die für diese Überwachung erforderlichen Probeentnahme- und Analysenverfahren zu entwickeln und festzulegen, um einheitliche Messungen und Bewertungen der Umweltkontamination zu gewährleisten. Diesem Zweck dient eine von den Leitstellen des Bundes erstellte und vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) herausgegebene Loseblattsammlung, die sich in zwei Teile gliedert: Die Allgemeinen Kapitel geben einen Überblick über die Eigenschaften alpha-, beta- und gammastrahlender Radionuklide und über geeignete Analysenverfahren für diese Stoffe. Im zweiten Teil, den Messanleitungen, stehen medienbezogen validierte Verfahren der einzelnen Leitstellen des Bundes im Mittelpunkt. Seit 2008 wird diese Loseblattsammlung, die früher in Papierform vorlag, auf der Internetseite des BMUV veröffentlicht.

Für den Inhalt und die Aktualität der Verfahrensanleitungen sind die jeweiligen Leitstellen verantwortlich.

Messanleitungen des AKU

Neben den durch den BMUV herausgegebenen "Messanleitungen für die Überwachung radioaktiver Stoffe in der Umwelt und externer Strahlung" der Leitstellen gibt es auch die Loseblattsammlung "Empfehlungen zur Überwachung der Umweltradioaktivität" des Arbeitskreises Umweltüberwachung (AKU) des Fachverbandes für Strahlenschutz. Wenn für ein Messverfahren keine Messanleitung des BMUV existiert, kann ein vorliegendes Blatt des AKU gleichwertig herangezogen werden.

Stand: 12.04.2024

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