Überwachung kerntechnischer Anlagen
Die standortbezogene Umgebungsüberwachung (Immissionsüberwachung) soll gemeinsam mit der Emissionsüberwachung eine Beurteilung der aus Ableitungen radioaktiver Stoffe mit Abluft und Abwasser aus kerntechnischen Anlagen resultierenden Strahlenexposition des Menschen ermöglichen. Sie soll so eine Kontrolle der Einhaltung von maximal zulässigen Aktivitätsabgaben sowie von Dosisgrenzwerten gewährleisten.
Daher werden die Medien auf Radioaktivität untersucht, die von den Emissionen der überwachten Anlage betroffen sein und folglich zur Strahlenexposition von Menschen beitragen können (zum Beispiel Luft, Boden , Grund- und Oberflächenwasser, Pflanzen, pflanzliche Nahrungsmittel, Milch, Fische, Trinkwasser).
Die Umgebungsüberwachung beruht auf dem Strahlenschutzgesetz in Verbindung mit der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV). Um eine bundeseinheitliche Ausführung zu gewährleisten, wurde zwischen Bund und Ländern die "Richtlinie zur Emissions- und Immissionsüberwachung" abgestimmt. Die Ableitungen (Emissionen) werden nach dieser Richtlinie von den Betreibern der einzelnen Anlagen ermittelt und an die zuständigen atomrechtlichen Aufsichtsbehörden berichtet.
Die Ergebnisse der Umgebungsüberwachung sind in Vierteljahres- und Jahresberichten zusammenzufassen. Diese Berichte sind der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde, dem Bundesumweltministerium sowie den "Leitstellen des Bundes für die Überwachung der Umweltradioaktivität" vorzulegen. Dadurch wird sichergestellt, dass die radioaktiven Immissionen in Deutschland einheitlich überwacht und einheitlich bewertet werden.
Das Bundesumweltministerium fasst die Ergebnisse nochmals zusammen und hat jährlich dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat über die Entwicklung der Radioaktivität in der Umwelt zu berichten.