Mode und Textilien
Fast Fashion
Bekleidung und Mode sind Ausdruck von Individualität und persönlichem Stil. Das ist keine neue Erkenntnis, Mode war und ist immer auch ein Spiegel ihrer Zeit, auch von gesellschaftlichen und landesspezifischen Umständen.
Grund zur Besorgnis sind globale Tendenzen in der Textil- und Modebranche, die unter dem Begriff "Fast Fashion" zusammengefasst werden. Neue Trends und Kollektionen kommen in immer kürzeren Abständen auf den Markt, die Spirale dreht sich immer schneller. Viele Kleidungsstücke werden nur für eine Saison gekauft und qualitativ entsprechend minderwertig produziert. Verbraucherinnen und Verbraucher kaufen in Deutschland im Schnitt sechzig Kleidungsstücke pro Jahr, der rasant steigende Anteil von Online-Käufen verstärkt diese Tendenz noch. Fast Fashion ist oftmals billig und ermöglicht eine kurzfristige Befriedigung von Konsumwünschen. Jedes fünfte Kleidungsstück wird so gut wie nie getragen. Die globale Kleidungsproduktion hat sich seit der Jahrtausendwende mehr als verdoppelt, und Studien prognostizieren für die kommenden Jahrzehnte ein weiteres intensives Wachstum im Textilsektor. Alle Anzeichen einer exzessiven und nicht nachhaltigen Entwicklung sind erfüllt.
Soziale Folgen, globale Umweltauswirkungen
Fast Fashion hat einen Preis, auch wenn dieser Preis nicht auf dem Preisschild steht. Das Wissen um die ökologischen und sozialen Auswirkungen der Herstellung von Bekleidung ist nach wie vor gering, und bei der Kaufentscheidung spielen diese Aspekte praktisch keine Rolle. Der Anbau von Baumwolle erfordert große Wassermengen vor allem in Gegenden mit Wassermangel. Pestizide und Düngemittel sind insbesondere beim konventionellen Baumwollanbau ein Problem. Circa 14 Prozent des weltweiten Insektizidmarktes und circa fünf Prozent des Pestizidmarktes entfallen auf diesen Bereich.
Farben und weitere Chemikalien belasten das Abwasser in Produktionsländern, die oftmals nicht über entsprechende Kläranlagen verfügen. Hinzu kommt, dass die Näherinnen in vielen Produktionsländern unter unmenschlichen Bedingungen arbeiten.
Die Verwendung von chemischen Fasern – wie etwa Polyester oder Elastan – verursacht beim Waschen darüber hinaus die Freisetzung von Mikroplastik in Gewässer und Meere. Es sind billig und massenhaft verwendete synthetische Fasern, die oftmals auch beigemischt werden. Bisher liegen noch keine verlässlichen Angaben darüber vor, wie viele Fasern auf diese Weise freigesetzt werden. Geschätzt wird, dass in Deutschland insgesamt 80 bis 400 Tonnen Mikropartikel jährlich durch Kleidung freigesetzt werden.
In Deutschland werden nach Branchenangaben rund 1,01 Millionen Tonnen Alttextilien pro Jahr getrennt gesammelt (über 15 Kilogramm pro Einwohner – mit steigender Tendenz). Dies entspricht einer Sammelquote von 64 Prozent. Von den in Deutschland gesammelten Mengen werden rund 62 Prozent als Gebrauchttextilien verwendet (Vorbereitung zur Wiederverwendung), rund 26 Prozent werden einem Recycling zugeführt, circa acht Prozent werden als Ersatzbrennstoffe zur Energiegewinnung genutzt (energetische Verwertung) und nur vier Prozent müssen beseitigt werden.
Wie kann ich Fast Fashion vermeiden?
In Deutschland wird zunehmend nachhaltig erzeugte Kleidung angeboten, die gleichzeitig modisch ist. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Fast Fashion zu vermeiden. Hier sind einige Tipps für den umweltverträglichen Kauf und die umweltverträgliche Nutzung von Kleidung:
- Achten Sie beim Kaufen von Textilien auf Siegel, die Umwelt- und Sozialstandards garantieren.
- Kaufen Sie Baumwolltextilien in Bio-Qualität ("organic cotton").
- Kaufen Sie Kleidung aus Secondhand oder tauschen Sie Kleider.
- Mieten Sie Kleidungsstücke für einmalige Anlässe wie Hochzeiten, Partys und andere Feierlichkeiten.
- Tragen Sie Ihre Kleidung möglichst lange.
- Lassen Sie Ihre Kleidung bei Abnutzung oder Defekten von Schneidereien oder Schustereien reparieren.
- Geben Sie nicht genutzte Kleidung weiter oder entsorgen Sie diese richtig.
- Hinterfragen Sie Modetrends und seien Sie kritisch gegenüber Fast-Fashion.
Diese praktischen Hinweise stammen aus dem Einkaufsratgeber des Umweltbundesamtes.
Was macht das Bundesumweltministerium?
Das Bundesumweltministerium stärkt die Entwicklung und Produktion von nachhaltiger Mode. Dazu gehören unter anderem die Förderung umweltfreundlicher Textilfasern, der Blaue Engel für Textilien oder die Obhutspflicht für Produkte. Zudem setzt sich das Bundesumweltministerium für eine nachhaltige Sammlung und Verwertung von Alttextilien ein. Dabei steht gemäß Abfallhierarchie die Vorbereitung zur Wiederverwendung (Förderung von second-hand Textilien) im Vordergrund.
Weltweit wird Bekleidung für einen globalen Markt produziert, insbesondere in Asien. Deutschland kann alleine keine Ökodesign-Anforderungen an Textilien stellen. Das wäre im EU-Binnenmarkt ein so genanntes "nicht- tarifäres Handelshemmnis". Nur der EU-Binnenmarkt hat zudem die entsprechende Marktmacht, eigene verbindliche Anforderungen stellen zu können. Deshalb begrüßt das Bundesumweltministerium die "EU-Textilstrategie" der Europäischen Kommission vom 30. März 2022.
Innerhalb der Bundesregierung sind das Bundesumweltministerium und das Bundeswirtschaftsministerium gemeinsam federführend zuständig.
Für Textilien, die im europäischen Binnenmarkt vertrieben werden, sollen zukünftig verbindliche Anforderungen an das ökologische Design gelten. Die Designphase bestimmt bis zu 80 Prozent der Umweltauswirkungen eines Produkts über den gesamten Lebenszyklus. Die Ökodesign-Richtlinie ist ein wichtiges Instrument, aber sie gilt bisher nur für energieverbrauchsrelevante Produktgruppen.
Unter der neuen Ökodesign-Verordnung EU 2024/1781, welche am 18. Juli 2024 in Kraft trat, werden zukünftig alle Produktgruppen mit Ausnahme von Lebensmitteln reguliert werden können. Textilien gehören zu den ersten Produkten, für die Ökodesign-Anforderungen festgelegt werden sollen.
Die EU-Textilstrategie nennt in diesem Zusammenhang folgende Aspekte:
- Haltbarkeit,
- Reparierbarkeit,
- Wiederverwendbarkeit,
- Faser-zu-Faser-Rezyklierbarkeit,
- Freisetzung von Mikroplastik
- sowie gegebenenfalls der verpflichtende Einsatz von Rezyklatfasern.
Für diese Aspekte plant die Europäische Kommission Mindestanforderungen festzulegen.
Wie schon bei der Ökodesign-Richtlinie werden die untersten Qualitätsstufen sukzessive nicht mehr im Binnenmarkt vertrieben werden dürfen. Textilprodukte, die von minderer Qualität sind, wollen wir in Zukunft nicht mehr auf dem europäischen Binnenmarkt zulassen.
Von besonderer Bedeutung ist die Regulierung von Chemikalien in Bekleidung. Nur, wenn diese "safe by design" sind, kann ein Faser-zu-Faser-Recycling durchgeführt werden: Ein solches Recycling setzt die Abkehr vom linearen Geschäftsmodell der globalen Textilindustrie voraus.
Gegen die Vernichtung gebrauchsfähiger Waren
Wir wollen die Vernichtung von gebrauchsfähigen, neuwertigen Waren verhindern – gerade auch in der Textilbranche. Deshalb haben wir zunächst national eine Obhutspflicht für die Handelsunternehmen und die gesamte Logistikkette einer Ware eingeführt, die aber mittlerweile durch die Regelungen der am 18. Juli 2024 in Kraft getretenen Ökodesign-Verordnung (EU) 2024/1781 abgelöst worden ist.
Neuwertige und gebrauchsfähige Ware darf nicht einfach aus wirtschaftlichen Gründen weggeworfen werden. Dafür muss auch die Produktion von vornherein stärker an der Nachfrage ausgerichtet werden, so dass in der Textil- und Modebranche nicht mehr derart über dem eigentlichen Bedarf produziert wird.
Die Ökodesign-Verordnung enthält im Kapitel VI. (Artikel 23 fortfolgend) Regelungen zum Verbot der Vernichtung bestimmter unverkaufter Verbraucherprodukte durch Wirtschaftsteilnehmer. Das Verbot der Vernichtung greift für Unternehmen ab dem 19. Juli 2026 und umfasst die im Anhang VII zur EU-Ökodesign-Verordnung aufgeführten Produkte und Produktgruppen; dies sind aktuell bestimmte Kleidung, Kopfbedeckungen und Schuhe. Künftig kann das Warenvernichtungsverbot auf weitere Produkte und Produktgruppen ausgedehnt werden.
Neben dem Verbot der Vernichtung ist zudem auch eine Offenlegung von Informationen über entsorgte unverkaufte Verbraucherprodukte durch Wirtschaftsteilnehmer in der Ökodesign-Verordnung vorgesehen. Die Informationen betreffen Art und Mengen der entsorgten Produkte, die Gründe für und geplanten Maßnahmen zur Verhinderung der Vernichtung sowie den jeweiligen Anteil der Produkte, die einer Vorbereitung zur Wiederverwendung, dem Recycling, der sonstigen Verwertung und zur Beseitigung zugeführt wurden.
Für Kleinst-, Klein- und mittlere Unternehmen gelten Ausnahmen beziehungsweise Einschränkungen vom Vernichtungsverbot und den Offenlegungspflichten. Für das Vernichtungsverbot soll es zudem bestimmte Ausnahmegründe geben.
Wir arbeiten zudem auch im Dialog mit Verbänden und Unternehmen daran, Transparenz über die Größenordnung und Ursachen der Warenvernichtung herzustellen. Es handelt sich hier um ein gesamtgesellschaftliches Problem, zu dessen Lösung nicht zuletzt auch die Verbraucherinnen und Verbraucher beitragen können.
Maßnahmen
Getrennterfassung von Alttextilien
Jede Art von Vorbereitung zur Wiederverwendung und Recycling von Alttextilien erfordert eine getrennte Sammlung. Zur seit dem 1. Januar 2025 geltenden Pflicht der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu getrennten Sammlung von Textilien siehe die FAQs.
Einführung einer erweiterten Herstellerverantwortung für Textilien
In Umsetzung der EU-Textilstrategie hat die Europäische Kommission am 5. Juli 2023 einen Vorschlag zur Änderung der Abfallrahmenrichtlinie vorgelegt. Der Vorschlag sieht die Einführung einer verpflichtenden erweiterten Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility – EPR) bei Textilien vor. Ein Abschluss der Verhandlungen auf EU-Ebene ist noch für 2025 vorgesehen. Anschließend gilt es, die europäischen Vorgaben in nationales Recht umzusetzen.