Wie schützt die EU die Umwelt?

28.05.2024 | Umweltpolitik

Die gemeinsame Umweltpolitik legt fest, was in der Europäischen Union erlaubt ist. Wie funktioniert das?

Rund 80 Prozent der Umweltgesetze, die in Deutschland gelten, haben ihren Ursprung auf EU-Ebene. Dazu gehören etwa die Angaben zur Energieeffizienz auf Elektrogeräten oder die lokalen Fahrverbote für bestimmte Dieselfahrzeuge. Die Gesetzgebung der EU hat aber nicht nur Einfluss auf die Wirtschaft und Politik der 27 Mitgliedsstaaten – sondern auf Länder weltweit. Denn der Binnenmarkt der EU ist einer der wichtigsten Wirtschaftsräume der Welt. Daher haben die Umweltstandards, die in der EU gelten, weltweit Relevanz.

Umweltkrisen als Herausforderung

Zu den größten Herausforderungen für die Politik in der EU und weltweit zählen die Klimakrise, der Rückgang der Artenvielfalt und Biodiversität, die Übernutzung von Ressourcen und die Umweltverschmutzung.

Die EU-Länder tragen durch ihren Ausstoß an Treibhausgasen immer noch zum Klimawandel bei. Das liegt vor allem daran, dass wir in Europa weiter Strom, Wärme und Kraftstoffe aus fossilen Quellen wie Kohle, Öl und Gas nutzen.

Es gibt aber auch Fortschritte: Seit 1990 sind die Emissionen der EU-Länder um 29 Prozent gesunken. Der Anteil der Europäischen Union am globalen Ausstoß des wichtigsten Treibhausgases Kohlendioxid (CO2) liegt inzwischen unter acht Prozent.

Richtlinien und Verordnungen

Gemeinsame Gesetze für alle Mitgliedstaaten

Die Mitgliedsländer der Europäischen Union haben gemeinsame Regelungen und Ziele für verschiedene Politikbereiche ausgehandelt – etwa für die Landwirtschaft, die Finanz- oder die Umweltpolitik. Die EU kann dazu Richtlinien und Verordnungen erlassen, die für alle Staaten gelten.

Eine Richtlinie gibt ein verbindliches Ziel vor, zum Beispiel einen Grenzwert für einen umweltbelastenden Stoff. Innerhalb einer Frist müssen die Mitgliedstaaten dann nationale Regelungen umsetzen, um dieses Ziel zu erreichen. Eine Verordnung wirkt noch schneller: Sobald sie in Kraft tritt, gilt sie in den Mitgliedstaaten wie nationales Recht.

Der europäische Green Deal

Der European Green Deal ist der übergeordnete Plan für die europäische Umweltpolitik. Sein Ziel ist, dass Umwelt und Klima geschützt werden, ohne der Wirtschaft zu schaden. Dafür sollen EU-Gesetze neu geschaffen oder angepasst werden.

Eines der Ziele des European Green Deal ist die EU-weite Klimaneutralität bis zum Jahr 2050. Dieses Ziel wurde bereits im Europäischen Klimagesetz rechtsverbindlich festgeschrieben.  Den Artenschutz an Land und im Meer soll die EU-Biodiversitätsstrategie voranbringen, etwa durch die Einrichtung von Schutzzonen.

Gesetzgebungsverfahren

Wie EU-Umweltgesetze beschlossen werden

Es gibt in der EU vier verschiedene Einrichtungen, die bei der Rechtsetzung unterschiedliche Rollen einnehmen: 

  • Das Europäische Parlament
  • Der Rat der Europäischen Union
  • Der Europäische Rat und 
  • Die Europäische Kommission.

Die Kommission hat das Recht, Vorschläge für Gesetze zu machen, die dann von Rat und Parlament beraten werden. Dem Rat der Europäischen Union gehören die jeweiligen Fachminister*innen der Mitgliedstaaten an. Im Europäischen Parlament sitzen die gewählten Abgeordneten der Parteien. Die Beschlüsse des Parlaments im Bereich Umwelt werden durch einen parlamentarischen Ausschuss vorbereitet.

Der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament treffen die Entscheidungen und sind damit die Gesetzgeber.  Wenn sowohl Rat als auch Parlament zustimmen, ist ein Gesetz angenommen.

Ziele der EU-Umweltpolitik

Die europäische Umweltpolitik widmet sich vor allem

  • dem Klimaschutz,
  • der effizienten Nutzung von Ressourcen,
  • Umwelt und Gesundheit,
  • dem Schutz von Natur und biologischer Vielfalt.

Das Ziel ist ein ökologischer Wandel auf gerechte und inklusive Weise. Die EU will seinen Bürger*innen ermöglichen, innerhalb der Belastbarkeitsgrenzen des Planeten gut zu leben.

Konkret bedeutet das:

  • die Senkung der Treibhausgasemissionen,
  • die Anpassungsfähigkeit gegenüber Klimaänderungen,
  • ein regeneratives Wachstumsmodell,
  • ein Null-Schadstoff-Ziel,
  • der Schutz, die Erhaltung und die Wiederherstellung der biologischen Vielfalt,
  • die Verringerung der Auswirkungen von Produktion und Verbrauch.

Klimaneutral bis 2025

Die EU will ihren Verbrauch an Ressourcen verringern, mehr ökologisch positive Anreize setzen und umweltschädlich wirkende Subventionen, insbesondere für fossile Brennstoffe, schrittweise abbauen.  Die Wirtschaft soll bis zum Jahr 2050 klimaneutral werden.  Ressourcen sollen geschont werden, und die sogenannte Kreislaufwirtschaft soll gefördert werden. Das heißt, dass Materialien und Produkte sollen so lange wie möglich genutzt, repariert, wiederverwendet und schließlich recycelt werden.

Zudem treibt die EU auf internationaler Ebene die Verwirklichung globaler Umweltziele voran.

Wie ist der Stand?

Alle fünf Jahre veröffentlicht die Europäische Umweltagentur einen Bericht zur Lage der Umwelt in Europa. Der Bericht „Zustand und Ausblick 2020“   zeichnet ein gemischtes Bild. Demnach gibt es erhebliche Fortschritte in der europäischen Umwelt- und Klimapolitik. Wasser und Luft in Europa sind sauberer, weniger Müll wird auf Deponien gelagert und mehr Abfälle werden recycelt.

Dennoch steht Europas Umwelt vor äußerst dringenden Herausforderungen. Um dem Rückgang der Artenvielfalt, den Auswirkungen des Klimawandels sowie dem übermäßigen Verbrauch natürlicher Ressourcen entgegenzuwirken, müssen in den nächsten Jahren umfassende Maßnahmen umgesetzt werden. Nur so kann Europa seine Umweltziele für 2030 erreichen.

Beispiele

Von Stickstoffdioxid bis Einwegplastik

Die Richtlinie der EU über Luftqualität und saubere Luft in Europa legt unter anderem Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) fest.  Sie sollen die menschliche Gesundheit schützen. Als die Emissionen in manchen Städten den Grenzwert für das Jahresmittel überschritten, führte dies in Deutschland auf bestimmten Straßen zu Fahrverboten für Dieselfahrzeuge.

Auf das Verbot von Einwegplastik einigten sich Parlament und Rat 2019. Bestimmte Produkte dürfen seit 2021 nicht mehr in der EU verkauft werden, beispielsweise Wattestäbchen, Plastikbesteck und Plastikgeschirr. Solche Produkte gehören zu den Abfällen, die sich an Stränden, im Meer und anderen Teilen der Umwelt sammeln.

Ein weiteres Beispiel sind Regelungen zum sogenannten Ökodesign. So trat bereits 2009 die  „Ökodesign-Richtlinie“  in Kraft. Sie wurde durch eine Verordnung abgelöst, die im Frühjahr 2024 in Kraft getreten ist.  Beim Ökodesign geht es darum, wie umweltverträglich und energieeffizient bestimmte Produkte sein sollten.

Auch die Kennzeichnung von Lebensmitteln aus ökologischer Erzeugung ist durch EU-Recht geregelt. Die Umgebungslärmrichtlinie soll helfen, gesundheits- und umweltschädlichen Lärm zu bekämpfen.

Was kann ich selbst tun?

In Deutschland können alle Wahlberechtigten ab 16 Jahren an der Europawahl 2024 teilnehmen und damit die Richtung der EU-Umweltpolitik mitbestimmen.  Bürger*innen können sich mit ihren Anliegen an Abgeordnete oder direkt ans Parlament wenden. Sie können Petitionen einreichen, die das Parlament auffordern, über bestimmte Angelegenheiten zu verhandeln.

Eine weitere Möglichkeit der Einflussnahme auf die Gesetzgebung der EU ist die organisierte Lobbyarbeit. Lobbyarbeit wird nicht nur von Wirtschaftsunternehmen und -verbänden betrieben, sondern auch von anderen Organisationen, etwa von Umweltverbänden. Sie nehmen direkten Kontakt mit Abgeordneten auf und bieten ihnen Informationen an.

Außerdem gibt es immer wieder europäische Bürger*inneninitiativen und internationale Kampagnen zu Umweltthemen. Meist werden sie über das Internet organisiert.

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