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Die Verordnung (EU) Nummer 135/2012 ist am 8. März 2012 in Kraft getreten.
Damit können fünf bisher nicht eingestufte Abfallarten (unter anderem Bioabfälle) innerhalb der EU ohne Notifizierung verbracht werden.
Die Verordnung (EU) Nummer 135/2012 ist am 8. März 2012 in Kraft getreten.
Damit können fünf bisher nicht eingestufte Abfallarten (unter anderem Bioabfälle) innerhalb der EU ohne Notifizierung verbracht werden.
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