Die Verordnung (EU) 2015/2002 ist am 1. Dezember 2015 in Kraft getreten. Sie gilt rückwirkend ab 1. Juni 2015.
Anhang V Teil zwei wurde neu gefasst. Es wurden die im geänderten Anhang der Entscheidung 2000/532/EG aufgeführten Abfälle aufgenommen. In Anhang IC wurde eine Anpassung an die neuen gefahrenrelevanten Eigenschaften in Anhang III der Richtlinie 2008/98/EG vorgenommen.
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