Verordnung (EU) Nummer 660/2014 zur Änderung der Verordnung (EG) Nummer 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen

Verordnungen | VO (EU) Nr. 660/2014

Die Verordnung (EU) Nummer 660/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Änderung der Verordnung (EG) Nummer 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen wurde am 27. Juni  2014 im EU-Amtsblatt verkündet und tritt am 1.1.2016 in Kraft (Artikel 1 Nummer 4 der Verordnung gilt jedoch erst ab dem 1.Januar 2018).Wesentliche Inhalte der Verordnungsänderung:

  • In den Mitgliedstaaten sind bis 1.Januar 2017 Inspektionspläne zu erstellen. Diese sind alle drei Jahre zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren. Es werden verpflichtende Mindestinhalte der Pläne festgelegt. Es wird klargestellt, dass die Bestimmungen der EG-Umweltinformationsrichtlinie für diese Pläne gelten.
  • Die Mitgliedstaaten haben die Inhalte ihrer jährlichen Berichte, in denen es um die Ergebnisse von Kontrollen geht, im Internet zu veröffentlichen.
  • Den Behörden werden erweiterte Möglichkeiten eingeräumt, um Nachweise dazu zu verlangen, ob die Bestimmungen der Verordnung eingehalten werden. Ähnlich wie in der WEEE-Richtlinie (Richtlinie 2012/19/EU) können auch Nachweise zur Frage verlangt werden, ob ein Stoff oder Gegenstand kein Abfall ist. Wenn die Nachweise nicht vorgelegt werden oder unzureichend sind, ist eine Verbringung als illegal anzusehen.
  • Die Bestimmungen zur Zusammenarbeit zwischen den MS im Rahmen bestehender Strukturen werden verstärkt.
  • Die Kommission soll eine Überprüfung der Verordnung bis 2020 durchführen.
  • Die an die Kommission übertragenen Befugnisse werden an Artikel 290 des Lissabon-Vertrags (AEUV) angepasst. Dabei wurden die Befugnisse für delegierte Rechtsakte gegenüber den Befugnissen im Regelungsverfahren mit Kontrolle eingeschränkt.
Aktualisierungsdatum: 17.10.2017

Verwandte Vorschriften

https://www.bmuv.de/GE205

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