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Die Verordnung (EG) Nummer 664/2011 ist am 1. August 2011 in Kraft getreten.
In Anhang IIIA Nummer 2 wurde ein weiteres Abfallgemisch gelistet. Damit können diese Mischungen innerhalb der OECD ohne Notifizierung verbracht werden. In Nummer 3 von Anhang IIIA wurden Gemische aus Abfällen aufgenommen, die unter gesonderten Gedankenstrichen oder Untergedankenstrichen desselben Eintrags aus Anhang III der VVA aufgeführt sind; damit wird klargestellt, dass diese Gemische innerhalb der OECD ohne Notifizierung verbracht werden können. Bezüglich der Gemische unter Nummer 3 und Exporten in Nicht-OECD-Staaten gilt eine Übergangsfrist bis 1. August 2012.