Die Verordnung (EU) Nummer 1234/2014 ist am 26. Mai 2014 in Kraft getreten.
In Anhang IIIB wurden drei Einträge gestrichen, da zwei entsprechende Einträge in Anhang IX des Basler Übereinkommens aufgenommen wurden, die nun in Anhang V Teil 1 Liste B aufgeführt sind. In Anhang VIII wurde ein Leitfaden ergänzt, der bei der letzten Vertragsstaatenkonferenz zum Basler Übereinkommen beschlossen wurde.
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