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Änderung des Komitologieverfahrens in der EG-Abfallverbringungsverordnung
Mit Wirkung vom 20.04.2009 wurde die EG-Abfallverbringungsverordnung an das Regelungsverfahren mit Kontrolle angepasst.
Diese Änderung ist enthalten (siehe Seite 125/126) in der Verordnung (EG) Nummer 219/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2009 zur Anpassung einiger Rechtsakte, für die das Verfahren des Artikels 251 des Vertrags gilt, an den Beschluss 1999/468/EG des Rates in Bezug auf das Regelungsverfahren mit Kontrolle (Anpassung an das Regelungsverfahren mit Kontrolle – Zweiter Teil).