Verordnung (EG) Nummer 1379/2007 zur Änderung der Anhänge IA, IB, VII und VIII der Verordnung (EG) Nummer 1013/2006

Verordnungen | VO (EG) Nr. 1379/2007

Downloads / Links

Am 30. November 2007 ist die Verordnung (EG) Nummer 1379/2007 in Kraft getreten (Verkündung im EU-Amtsblatt am 27. November 2007)

Diese enthält folgende wesentliche Änderungen:

  • Anhang IA (Notifizierungsformular) und Anhang IB (Begleitformular): unter anderem ist die Abfallmenge anstatt in Kilogramm nun in Tonnen anzugeben,
  • Anhang VII (Dokument, das bei Verbringungen nicht notifizierungsbedürftiger Abfälle mitzuführen ist): unter anderem ist die Abfallmenge anstatt in Kilogramm nun in Tonnen anzugeben, und
  • Anhang VIII (Leitlinien für eine umweltgerechte Behandlung): Aufnahme von fünf Leitlinien zu POP-haltigen Abfällen.

Die Änderungen gehen insbesondere auf Beschlüsse bei der 8. Vertragsstaatenkonferenz zum Basler Übereinkommen Ende 2006 zurück. Eine Berichtigung der oben genannte Verordnung, die die Anhänge IA und IB betrifft, wurde am 8. November 2008 im EU-Amtsblatt verkündet.

Mit dieser Berichtigung wurde das Layout der Anhänge IA und IB in allen Sprachfassungen den im TAC am 4. Juli 2007 beschlossenen Fassungen und damit dem auf Basel-Ebene beschlossenen Layout angepasst. Zudem wurden in der deutschen Fassung folgende Fehler korrigiert: Sowohl in Anhang IA als auch in Anhang IB lauten die Abkürzungen im Verzeichnis der verwendeten Abkürzungen und Codes unter "Transportart (Nummer 8)" nun "R", "T", "S", "A", "W" wie in allen anderen Sprachfassungen anstatt "St", "Sc", "Se", "Lu", "Bw". In Anhang IB, Felder 8a-c heißt es nun jeweils "Übergabedatum" anstatt "Versanddatum". Muster für das Notifizierungsformular (Anhang IA) und das Begleitformular (Anhang IB) sowie die Versandinformationen sind seit Juli 2007 auf der Webseite des Umweltbundesamtes eingestellt. Die Muster für das Notifizierungsformular und das Begleitformular sind von der oben genannte Berichtigung unberührt, da sie bereits korrekt waren. Eine Reihe von Mitgliedstaaten wendete die neuen in der oben genannte Verordnung enthaltenen Formulare bereits seit 12. Juli 2007 an, um eine nochmalige Änderung der Formulare zu vermeiden, da dies zu praktischen Problemen insbesondere wegen der Umstellung von Kilogramm auf Tonnen geführt hätte. Es ist bedauerlich, dass die Kommission nicht in der Lage war dafür zu sorgen, dass die oben genannte Verordnung rechtzeitig vor dem 12. Juli 2007 in Kraft getreten ist.

Aktualisierungsdatum: 17.10.2017

Verwandte Vorschriften

https://www.bmuv.de/GE102

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz und Verbraucherschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten.