Intakte Ökosysteme helfen uns beim Kampf gegen die Klimakrise und sind unser Schutzschirm gegen Naturkatastrophen wie Dürren, Hitzewellen und Überschwemmungen. Ihre lebenswichtigen Funktionen können sie aber nur erfüllen, wenn sie gesund sind.
Deshalb ist es notwendig, neue EU-weite Ansätze zu verfolgen, die es ermöglichen, unsere Lebensgrundlagen wirksam zu sichern. Mit der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (WVO) steht nun erstmals ein Instrument bereit, das die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, geschädigte Ökosysteme wieder in einen guten Zustand zu bringen, den Verlust der Artenvielfalt aufzuhalten und darüber hinaus eine Trendumkehr zu erreichen. Dafür gibt die WVO klare Ziele und Fristen vor.
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BMUV / Florian Klimesch / John Bergerhausen
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