Downloads / Links
Die Behandlung des besonderen Artenschutzes ist fester Bestandteil bei der Planung und Durchführung von Baumaßnahmen an der Schieneninfrastruktur.
Angesichts dessen hat sich die Bundesregierung mit den im Mai 2024 beschlossenen Eckpunkten zur Beschleunigung von Baumaßnahmen an der Schieneninfrastruktur über Standardisierungen zum Ziel gesetzt, die artenschutzrechtliche Prüfung in Bezug auf im Schienenbereich fachgerecht zu standardisieren und in Paragraf 54 Absatz 12 BNatSchG mit dem am 01.01.2025 in Kraft getretenen Bürokratieentlastungsgesetz eine Ermächtigungsgrundlage für den Erlass entsprechender normkonkretisierender Verwaltungsvorschriften verankert.
Neben der Elektrifizierung von Bahntrassen decken die Standardisierungen vor allem einen wesentlichen Teil der artenschutzrechtlichen Anwendungsfälle bei Unterhalt und Erneuerung bestehender Bahninfrastruktur ab, so dass sie zur Vereinfachung und damit Beschleunigung der Verfahren beitragen und gleichzeitig Rechtssicherheit schaffen. Damit zahlen die beiden Verwaltungsvorschriften auf die erforderliche Stärkung der Leistungsfähigkeit der Bahninfrastruktur ein, die Voraussetzung für eine Verbesserung der Klimabilanz ist.
Die fachlichen Grundlagen der vorliegenden Verwaltungsvorschriften wurden vom Bundesamt für Naturschutz in Abstimmung mit dem Deutschen Zentrum für Schienenverkehrsforschung und dem Eisenbahn-Bundesamt erstellt.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Entwürfe innerhalb der Bundesregierung noch nicht abschließend beraten wurden und die Ressortabstimmung parallel zur Anhörung der Verbände und beteiligten Kreise erfolgt.