Schutzziele und Bewertungsparameter
Die Notwendigkeit, Anforderungen an die Gewässerqualität festzulegen, ergibt sich spätestens bei der Prüfung, wie sich Einleitungen, die einer wasserrechtlichen Erlaubnis bedürfen, auf die Wasserbeschaffenheit auswirken: Zum einen ist auch bei Einhaltung des Standes der Technik bei der Abwasserreinigung nicht völlig auszuschließen, dass im Gewässer toxische Effekte auf die aquatischen Lebensbedingungen auftreten oder bestimmte Nutzungen wie die Trinkwasserversorgung oder die Berufs- und Sportfischerei beeinträchtigt werden. Hierbei spielen die Bevölkerungsdichte, der Grad der Industrialisierung und die Größe der Flüsse, die die Abwasserlast aufzunehmen haben, eine entscheidende Rolle. Zum anderen werden Oberflächengewässer nicht nur über kommunale und industrielle Direkteinleitungen, sondern auch über diffuse Einträge, wie Abschwemmungen aus der Landwirtschaft und Einträgen aus Industrie und Verkehr, zum Teil erheblich belastet.
Qualitätskriterien in Form von Qualitätszielen oder Zielvorgaben fungieren somit quasi als "doppelter Boden", indem sie aufzuzeigen vermögen, ob im Gewässerschutz weitergehende Anstrengungen erforderlich sind, die über die Anforderungen einer einheitlichen Emissionsbegrenzung hinausgehen.
Ziele
Ziel des Gewässerschutzes ist es, überall in Deutschland Gewässer mit einer guten ökologischen Qualität zu erhalten oder wiederherzustellen. Eine gute ökologische Gewässerqualität entspricht den Erfordernissen des Ökosystems, insbesondere der Erhaltung oder Regeneration naturraumtypischer Lebensgemeinschaften. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen schädliche Auswirkungen von Stoffen vermieden beziehungsweise vermindert und Mindestanforderungen an die Gewässerstruktur erfüllt werden.
- Verbesserung des Sauerstoffhaushaltes
- Vermeidung gefährlicher Stoffe
- Verbesserung der Gewässerstruktur
Bewertungsparameter
Die Instrumente der Gewässerbewertung beinhalten Klassifikationsschemata für die Hydromorphologie, die Biologie und die Chemie, die sich an einem siebenstufigen System (Biologie und Chemie mit vier Haupt- und drei Zwischenstufen) orientieren. Zielaspekt ist in der Regel Gewässergüteklasse II, die einen nachhaltigen Gewässerschutz gewährleisten soll.