Biologische Bewertungsverfahren
Die EG-Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG); umgesetzt in deutsches Recht durch das Wasserhaushaltsgesetz und die Oberflächengewässerverordnung), erfordert eine umfassende biologische Bewertung der Gewässer. Diese orientiert sich an den naturraumtypischen Lebensgemeinschaften als Leitbild. Auf der Grundlage der systematischen Erfassung des Phytoplanktons, der Gewässerflora, der benthischen wirbellosen Fauna und der Fischfauna erfolgt eine fünfstufige ökologische Klassifizierung der Fließgewässer und Seen im Hinblick auf alle bestehenden anthropogene Einflüsse (Chemie, Hydromorphologie).
Die Klasse I entspricht dabei dem anthropogen weitgehend unbeeinflussten Zustand (hohe Gewässerqualität), die Klasse II dem Qualitätsziel der EG-Wasserrahmenrichtlinie (gute Gewässerqualität). Die Kernvariablen sind die Artenzusammensetzung und die Artenhäufigkeit, bei Fischen auch die Altersstruktur.